Hallo Jana
Guido hat das mitbekommen, und sachlich-freundlich reagiert.
Da hatte er einen schlechten Tag :o)) ('tschuldige Guido, den konnte ich mir nicht verkneifen *fg*)
Aber Deinen Postings entnehme ich ein permanent aggressives
Kontra gegen praktisch alles, was ich hier schreibe.
Permanent: nein.
Zwei Reaktionen auf Deine Postings sind wohl kaum permanent.
Kontra: ja.
Aber ich bin KEIN JURIST, deshalb
fragte ich auch hier.
Jana *gekränkt-eingeschnappt-verständnislos*
Jana, Da mußt Du aber gar nicht gekränkt sein. Dem ist leicht Abhilfe zu schaffen, indem Du einfach keine Vermutungen in den Raum wirfst und sie als scheinbare Wahrheit verkaufst. Du hast betreff der Frage ganz sicher nicht „vor kurzem einige Urteile gelesen“, die pauschal feststellen, daß der Begriff „bis zum Ende der Elternzeit“ kein ausreichender Sachgrund darstellt. Und nicht nur nicht „einige“ sondern genau Null. Solche Urteile gibt es nämlich nicht. Und wenn man schon um die Ecke kommt und plötzlich mit „einigen Urteilen“ voranprescht, sollte man erstens in der Lage sein, diese zu nennen und was noch viel wichtiger ist, zweitens diese auch zu kennen. Daß Du fern ab der derzeitigen Rechtssprechung liegst, müssen wir ja jetzt nicht diskutieren, das hast Du ja bereits bemerkt.
Aggressiv: nein.
Du hast mich noch nicht aggressiv erlebt. Ich habe Dich lediglich „auf meine Art“ zurechtgewiesen. Mein Stil muß Dir nicht zwingend gefallen. „Abschiessen“ will zumindest ich Dich keineswegs. Ich freue mich, wenn Du zu Fragen von anderen gute Hinweise oder Anregungen geben magst. Aber eine Sache habe ich nie unwidersprochen toleriert: unfundierte Pauschalaussagen vom Hörensagenlesen. Es ist doch nicht zuviel verlangt, wenn man versucht, seine Aussage, auf die andere sich eventuell verlassen, auf ihre Richtigkeit zu verifizieren, oder? Fehler passieren - auch mir. Aber meine Antworten hier sind gut überlegt und wenn ich mir bei einer Aussage nicht sicher bin, dann kann man das meinem Text i.d.R. eindeutig entnehmen.
Und um das ganze plastisch an einem Beispiel darzulegen, wende ich mich noch einmal Deiner Aussage zu:
habe aber gerade vor kurzem einige Urteile gelesen, dass Arbeitgeber wegen Formfehler die (in diesem Falle) Schwangerschaftsvertretung unbefristet weiterbeschäftigen musste. Dabei war die Aussage „bis zum Ende der Elternzeit“ nicht ausreichend genug für eine sachliche Begründung der Befristung. Es hätte ein festes Datum drinstehen müssen.
Hättest Du geschrieben:
Ist es denn nicht so, daß auch bei Schwangerschaftsvertretungen ein festes Enddatum ersichtlich sein muß, da andernfalls die Gefahr einer unwirksamen Befristung besteht?
dann wäre das eine glasklare Frage gewesen, die ich Dir glasklar beantwortet hätte. Gleichzeitig hättest Du nicht den Eindruck erweckt, daß es tatsächlich anwendbare Urteile gibt, die diesen Standpunkt unterstreichen. Dann hättest Du auf Guidos Nachfrage auch nicht einfach ein absolut unpassendes Akrtenzeichen hinwerfen müssen, anstatt spätestens da klar zu machen, daß Du keinen blassen Schimmer von der Rechtslage hast. Nein, es schien, als wolltest Du mit diesem Aktenzeichen „beweisen“, daß Deine Aussage stimmt.
Ich bin (nicht nur hier) schon lange genug dabei, um jedesmal einen Schlaganfall zu bekommen, wenn ich hier die absolut entfremdeten Leitsatzfetzen lese, die man „mal gehört“ hat oder „irgendwann“ mal „irgendwo“ in der Bunten oder Super-Illu gelesen zu haben meint (war jetzt nicht auf Dich gemünzt). Von daher reagiere ich da sicherlich allergisch. Böse angegriffen habe ich Dich aber ganz sicher nicht und das wäre auch nicht meine Absicht.
Und was die Sache mit dem Besuch beim Fachanwalt und Dein gleichartiges Problem angeht. Wenn noch Fragen dazu offen sind, dann stelle sie doch einfach hier. Ich werde gerne darauf nach besten Wissen und Gewissen antworten. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt ein persönliches Problem mit Dir und habe es auch jetzt nicht. Das heißt aber nicht, daß ich nicht meinen Standpunkt vertrete.
Gruß,
LeoLo