Hallo zusammen ich studiere zurzeit Dual und bin im zweiten Praxissemester.
mir ist schon länger aufgefallen dass mir das Studium nicht wirklich Spaß macht, habe es aber immer vor mir hingeschoben. Aber heute bin ich zu dem Entschluss gekommen zu kündigen.
Ich möchte an eine Hochschule studieren dort ist der Anmeldeschluss jedoch schon am 15.07 also in 14 Tagen.
In meine Vertrag steht folgendes
10.2.Kündigungsgründe
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden, (1)wenn die Exmatrikulationauf Antrag(§62Abs.1Satz2Alt.1LHG),nach §62Abs.2Nr.2Alt.2,Nr.3 und Nr.5 LHG oder nach §62Abs.3LHG ausgesprochen worden ist, (2)aus einem anderen wichtigen Grund
10.5. Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung durch Ausbildungsstätte oder den Studierenden
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezei tvorzeitig gelöst,so kann die Ausbildungsstätte oder der/die Studierende Schadensersatz verlangen,wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat
Kann ich rechtzeitig kündigen um micht rechtzeitg zum 15.07 zu bewerben um am 01.10 mit meinem neuen Studium anzufangen ? Die genaue Kündigungsfrist ist leider nicht festgelegt
Und wie kann so ein Schadensersatz aussehen ?
Danke und Gruß … mehr auf http://w-w-w.ms/a4c3gw