Kündigung schreiben

Hallo an alle,

möchte meinen 400-Euro Arbeitsplatz kündigen aber wie genau?

Gerne würde ich eine Begründung formulieren aber ist das üblich oder sowieso unnötig?

Reicht es zu schreiben : hiermit möchte ich den Arbeitsvertr. v. … zum … fristgerecht kündigen…?

Danke und Gruß von Hanna

Hallo hanna,

aaalso, je nachdem wie Du Dich mit Deinem Scheffe verstehst gibt es der Moeglichkeiten viele :wink:

  • versteht Ihr Euch gut, redest mal unter 4 Augen mit ihm, erklaerst ihm Deine Plaene und Gruende. Trotzdem wird er etwas schriftliches fuer die Unterlagen brauchen bzw. haben wollen.
  • versteht Ihr Euch maessig gut, bringst Du ihm die Kuendigung persoenlich vorbei und erklaerst auf die moeglicherweise entsetzte Frage „ja warum denn?“ Deine Gruende
  • versteht Ihr Euch ganz und gar nicht, dann schick das Werk per Einschreiben mit Rueckschein und rechtzeitig vorher (falls der Postweg etwas laenger dauert als normalerweise)

Solltest Du die Kuendigung persoenlich abgeben: NUR und ausschliesslich beim Personalscheffe hoechstselbst. Und lass Dir einen schlauen Rat geben: Nimm einen zweiten Zettel mit auf dem sinngemaess steht „hiermit bestaetige ich, Scheffe von hanna, die Kuendigung von Frau Hanna am Datum erhalten zu haben“. Falls er womoeglich „vergisst“ mal eine Kuendigung von Dir bekommen zu haben. Das ist zwar eher unwahrscheinlich, aber wenn er Dir boeses wollte und behaupten wuerde, niemalsnicht ein Kuendigungsschreiben erhalten zu haben stehste irgendwie dumm da.

Zum Text der Kuendigung: auf jeden Fall sollte der Satz "hiermit kuendige ich mein Arbeitsverhaelts fristgerecht zum Datum

vielen Dank, war sehr hilfreich!

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Kleiner Nachtrag
Hi!

Wenn das Verhältnis nicht so besonders (untertrieben!) ist, empfehle ich die Kündigung per Einwurfeinschreiben (nicht mit Rückschein) zu verschicken!

Mit dem Einwurf in den Briefkasten ist das Teil auch zugestellt, wobei man bei „Rückschein“ die Annahme verweigern kann, was zu Problemen führen könnte.

LG
Guido

P.S. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen! Die Frist beginnt zu laufen mit dem Tag, wo der Empfänger das Teil empfängt (wo die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt).
Eine Begründung ist nicht notwendig.