Kündigung - schriftliche Form

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe für die Urlabuszeit eine Bürotätigkeit auf freuberuflicher Basis übernommen (bin Dozentin). Nach fünf Wochen wollte ich aufhören und habe recht kurzfristig (zwei Tage vorher) Bescheid gegeben, daß ich gehe.

Muß ich auch noch mal schriftlich Kündigen und muß ich irgendwelche Fristen einhalten?

Vielen Dank für eine rasche Antwort!

Irena

Jaaaaaaaaaaaaaaaa!
Hi Irena,

und zwar so schnell wie möglich. Seit 01. Mai 2000 sind Arbeitsverträge nur noch schriftlich kündbar (gilt für beide Seiten und auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge)!

Man könnte allerdings vortrefflich darüber streiten, ob ein Vertrag über freie Mitarbeit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen ist. Ich würde vorsorglich noch einmal schriftlich kündigen, obwohl ich davon ausgehe, daß in Deinem Fall - sofern überhaupt etwas Schriftliches vorliegt - lediglich ein befristetes Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.

Nach fünf Wochen wollte ich aufhören und habe
recht kurzfristig (zwei Tage vorher) Bescheid gegeben, daß ich
gehe. Muß ich auch noch mal schriftlich Kündigen und muß ich
irgendwelche Fristen einhalten?

Hängt davon ab, was in dem Vertrag steht (gesetzliche Kündigungsfrist, täglich kündbar, etc.). Da bräuchte ich schon noch nähere Infos.

Viele Grüße

Tessa

PS. Kurze persönliche Frage: kommst Du zufällig aus Polen? Ich frage nur wegen der Schreibweise Deines Vornamens.

Hi Tessa,

erst mal vielen Dank!

Es war alles nur eine mündliche Absprache - ein Vertrag gibt es nicht. Außerdem habe ich im voraus angekündigt, daß ich gehe, sobald ich einen anderen Auftrag habe - leider bin ich da auf einen „Psychopaten“ gestoßen und möchte mich absicher, wo es geht, weil er mir gedroht hat, mich zu verklagen. Auf was er sich beziehen will, weiß ich nicht, aber er ist Rechtsanwalt und da möchte ich mich auf nichts einlassen.

Falls du noch einen Tip hast - herzlich willkommen!

Irena

Moment mal!
Da bin ich wieder,

Es war alles nur eine mündliche Absprache - ein Vertrag gibt
es nicht.

Und da predige ich seit Jahren: LEUTE MACHT VERTRÄGE!!!

Außerdem habe ich im voraus angekündigt, daß ich
gehe, sobald ich einen anderen Auftrag habe -

Weswegen möchte Dich der besagte Psychopath verklagen? Wegen Vertragsbruchs? Wegen Verstosses gegen einen quasi nicht vorhandenen Vertrag?

Ich würde mir da erst einmal keine Gedanken machen. Beweispflichtig ist der Psychopath!

Viele Grüße

Tessa

Hallo zusammen,

wie Tessa schon richtig sagte, MUSS die Kündigung schriftlich erfolgen.
Zum Thema Anstellung nur eins, auch MÜNDLICHE Absprachen sind Verträge!!

In Deutschland gilt bis auf wenige Ausnahmen die Vertragsfreiheit, also sowohl mündliches oder schriftliches ist ein Vertrag.
Ok, es gibt bestimmte Rechtsgeschäfte die bedürfen der Schriftform, aber das sind Ausnahmefälle (wie seit kurzem die Arbeitsverträge!!)

Gruß
Karl-Heinz

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ordentliche Kündigung ist nicht möglich

Weswegen möchte Dich der besagte Psychopath verklagen? Wegen
Vertragsbruchs? Wegen Verstosses gegen einen quasi nicht
vorhandenen Vertrag?

Er könnte beispielsweise Erfüllung, d.h. Erbringung der Arbeitsleistung, oder, was wohl naheliegender ist, Schadensersatz verlangen. Da nämlich das Dienstverhältnis hier nur für die Urlaubszeit geschlossen, also offenbar befristet eingegangen ist, ist eine ordentliche Kündigung - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist - ausgeschlossen. Die gleichwohl ausgesprochene Kündigung ist unwirksam - unabhängig davon ob sie schriftlich oder mündlich ausgesprochen wurde.

Möglich bleibt lediglich die außerordentliche Kündigung. Allerdings war von Umständen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnten, bislang nicht die Rede.

Mit freundlichen Grüßen

A. Tillmann

Herlichen Dank an alle!
Vielen Dank für Eure guten Tips,

ich habe heute eine schriftliche Kündigung formuliert und dazu noch eine Erklärung abgegeben, wie sich die Sache aus meiner Sicht heraus darstellt und daß aufgrund der Vorfälle, u. a. hat er mir angedroht ich solle verschwinden, sonst würde was passieren (das habe ich auch getan, denn der Mann war Boxer und ich nicht scharf auf ein blaues Auge) für mich ein Vertragsverhältnis irgendeiner Art unmöglich sei.

So, jetzt heißt es abwarten und hoffen, daß er mir meine 5000 Kröten überweist - mehr will ich gar nicht!

Bis dann,

Irena