Hallo Leute,
ein Kleinunternehmer stellt eine Mitarbeiterin als Fahrerin sozialversicherungspflichtig ein. Der Arbeitsvertrag wird 14 Tage vor Beginn des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Die Arbeitnehmerin nimmt ihre Tätigkeit auf und präsentiert dem AG zwei Tage später einen Mutterpass. Da sie Fahrerin ist, tritt nach Vollendung der 12. Schwangerschaftswoche ein gesetzliches Beschäftigungsverbot in Kraft. Eine andere Tätigkeit kann nicht angeboten werden (Firma war bis dato Ein-Mann-Betrieb).
Normalerweise kann man einer Schwangeren ja nicht kündigen, die Anzeige der Schwangerschaft ist ja nicht verpflichtend für die ANin, aber bei der genannten Tätigkeit ist die Schwangerschaft wesentlich für die vertragliche Tätigkeit (Beschäftigungsverbot) und hätte doch somit angezeigt werden müssen, auch ohne dass der AG danach fragt, oder?
Kann man der ANin deshalb kündigen (arglistige Täuschung oder so?) Der Mutterpass ist wurde am 2. Tag des begonnenen Arbeitsverhältnisses ausgestellt, somit kann man der ANin wahrscheinlich nicht nachweisen, dass sie bei Antritt der Arbeitvon der Schwangerschaft wusste, oder? Die ANin selbst behauptet erst an dem Tag, als der Mutterpass ausgestellt wurde, von der Schwangerschaft erfahren zu haben. Hätte eine Kündigung auch nur den Hauch einer Chance, wenn die ANin dagegen klagt?
Wenn nein, muss der AG sie bis zu Beginn des gesetzlichen Beschäftigungsverbots einsetzen? Erwirbt sie in diesen paar Wochen dann vielleicht auch noch Urlaubsanspruch oder so was?
Ratlose Grüße von
HariBoo