Kündigung & Schwangerschaft

Hi Experten!

Folgender Fall:

Eine Arbeitnehmerin hat einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Dieser enthaelt die Klausel, dass er sich in einen unbefristeten umwandelt, wenn nicht 6 Wochen vor dem Ablaufdatum von einer der beiden Seiten ohne Angabe von Gruenden gekuendigt wird.
So weit so gut.
Aber: Arbeitnehmerin sagt Arbeitgeber, dass sie schwanger ist. Arbeitgeber will daher Vertrag nicht in unbefristeten übergehen lassen sondern kuendigen UND ANSCHLIESSEND EINEN ANSCHLUSSVERTRAG BIS ZUM TERMIN DES EIGENTLICH BEGINNENDEN MUTTERSCHUTZES abschliessen.
Arbeitnehmerin waere damit einverstanden.

Welche Probleme (juristisch, finanziell etc) ergeben sich fuer BEIDE Seiten.

In diesem geschilderten Fall verstehen sich AN und AG sehr gut, es geht nur um eine arbeitsrechtlich korrekte Handhabung, so dass beide den grösstmöglichen Vorteil haben!

Dank im voraus fuer alle Infos und Loesungen!!!

Gruss,

Martin

Hi,

Aber: Arbeitnehmerin sagt Arbeitgeber, dass sie schwanger ist.
Arbeitgeber will daher Vertrag nicht in unbefristeten
übergehen lassen sondern kuendigen UND ANSCHLIESSEND EINEN
ANSCHLUSSVERTRAG BIS ZUM TERMIN DES EIGENTLICH BEGINNENDEN
MUTTERSCHUTZES abschliessen.

Kann der Arbeitgeber einen sachlichen Grund (ich fürchte, die Schwangerschaft reicht dafür unter keinen Umständen aus!) nachweisen?

Arbeitnehmerin waere damit einverstanden.

Na dann - wo kein Kläger…

Welche Probleme (juristisch, finanziell etc) ergeben sich fuer
BEIDE Seiten.

Für den Arbeitgeber: Soweit er keinen sachlichen Grund nachweisen kann, ist die Verlängerung einer Befristung lt. §14 I TzBfG (da stehen auch die sachlichen Gründe) unzulässig. Das hieße im Klartext, dass, egal, was im Vertrag steht, dieser unbefristet ist!
Ausnahmen: Der Betrieb existiert bis zum Ende der nachfolgenden Befristung noch keine (oder besser: Noch nicht länger als) 4 Jahre (§14 IIa TzBfG) oder die Arbeitnehmerin ist älter als 58 Jahre (§14 III TzBfG) - was ich auf Grund der Schwangerschaft aber mal ausschließe.

Für die AN: Keine! Würde sie nicht darauf eingehen, würde der Arbeitgeber vermutlich eh das Arbeitsverhältnis nach den 2 Jahren beenden, was für sie zur Folge hätte, dass sie schon eher arbeitslos würde!
Wenn die Befristung unzulässig ist, hätte sie einen unbefristeten Vertrag!

In diesem geschilderten Fall verstehen sich AN und AG sehr
gut, es geht nur um eine arbeitsrechtlich korrekte Handhabung,
so dass beide den grösstmöglichen Vorteil haben!

Wie gesagt: Da muss der Arbeitgeber sich einen triftigen sachlichen Grund einfallen lassen!

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/

LG
Guido

Super! Danke! Das hilft weiter!

Gruss,

Martin

hmmmmm
Moien,

an sich ist ja die Kündigung nicht möglich während der Schwangerschaft. Wäre es demnach dann nicht so, daß der Vertrag zwangsläufig in einen unbefristeten übergeht mangles Kündigungsmöglichkeit - zumindist wenn sie drauf bestehen würde??

Gruß

Bernd

Hallo

es geht nur um eine arbeitsrechtlich korrekte Handhabung,

Die einzige arbeits- und sozialrechtlich korrekte Handhabe wäre, den Vertrag wie vereinbart in einen unbefristeten übergehen zu lassen und zum Beginn des Mutterschutzes einvernehmlich aufzuheben.

so dass beide den grösstmöglichen Vorteil haben!

Was für „Vorteile“ meinst Du denn da? Mach mal ein paar Beispiele, welche Vorteile sich ergeben könnten. Übrigens erscheint es mir wie ein Widerspruch in sich, wenn beide Seiten im Vorteil sein sollen…

Gruß,
LeoLo

Hallo

an sich ist ja die Kündigung nicht möglich während der
Schwangerschaft. Wäre es demnach dann nicht so, daß der
Vertrag zwangsläufig in einen unbefristeten übergeht mangles
Kündigungsmöglichkeit - zumindist wenn sie drauf bestehen
würde??

Der Einwand ist schon richtig. Aber um die Frage abschließend beantworten zu können, müßte man den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen. Die von Martin hier gelieferte Interpretation „Kündigen“ muß ja nicht unbedingt der tatsächlichen Vereinbarung entsprechen. Desweiteren müßte man wissen, ob es Zeugen gibt die seinen folgenden Satz „Arbeitgeber will daher Vertrag nicht in unbefristeten übergehen lassen“ beweisen können (dann wäre der Wortlaut im AV vermutlich sogar egal).

Gruß,
LeoLo

Hi!

Ich bin mal einfach davon ausgegangen, dass der Vertrag ausläuft - was genau drin steht, weiß ich ja nicht!

LG
Guido