Kündigung 'Schwerbehinderter'

Ein AG möchte seinen MA, der seit 2,5 Jahren im Unternehmen tätig ist, kündigen.
Dieser MA ist jedoch im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, Sachverhalt ist dem Arbeitgeber auch bekannt. Es liegt jedoch keine Schwerbehinderung vor, die die Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigt.
Der AG möchte nun die Zustimmung des Integrationsamtes umgehen und bittet den MA um einen Vorschlag, zu wann das Arbeitsverhältnis beendet werden soll und sonstige, etwaige finanziellen Abfindungen zu benennen.

Das Arbeisverhältnis ist definitiv gestört und der MA möchte die Tätigkeit dort auch nicht wieder aufnehmen.

Können dem MA Nachteile entstehen, wenn das Integrationsamt nicht einbezogen wird? (Da bzgl. Kündigung und Abfindung alles im „Klaren“ ist! MA hat bereits auch Aussicht auf neue Arbeitsstelle.)

Welche Kündigungsfrist wäre wäre ratsam und welche Höhe der Abfindung?

Freue mich auf zahlreiches Feedback.

Hallo,

das IA muß nur bei Kündigung zwingend beteiligt werden, nicht aber bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen.
Sollte es im Betrieb eine SBV geben, ist diese aber auch bei einem Auflösungsvertrag vorher zu informieren und anzuhören.

Kündigt der AG ohne Einbindung des IA, hat er eine rechtsunsichere Situation bis zum Ende der Klagefrist hinzunehmen. Dem AN können durch eine Nichtbeteiligung des IA keine Nachteile entstehen.

&Tschüß
Wolfgang