kündigung seitens ag-wann bekomme ich mein lohn?

bin seit über einem jahr bei der zeitarbeit fbi tätig.am 15.11.12 bekam ich dann eine"normale"kündigung zum 15.12.2012 ausgesprochen.hatte noch 20 tage urlaubsanspruch&über 150 überstunden auf mein konto wo ich die kündigung erhielt. wir bekommen unseren lohn am 15.bankwerktag,also zwischen 17 und 21 kalendertag im folgemonat.also wie ist das denn jetzt im meinem fall wenn ich ab dem 16.12.arbeitslos bin&das vorher einen monat bekannt ist,wann bekomm ich dann meinen rest-lohn?meine disponenten sagte mir vor 18.januar wird das nix,weil das mit dem lohnprogramm nicht anders geht!ich dachte immer wenn ich ne kündigung bekomme,bekomme auch bis zu dem tag mein restliches geld.

Hallo,

das Geld wird am Fälligkeitstag überweisen. Der Lohn für Dezember ist nach ihren Angaben also im Januar fällig.

MIt freundlichen Grüßen

steferl1979

Hallo,

der § 614 BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch)sagt allgemein etwas über die „Fälligkeit der Vergütung“.Darin heißt es: „Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“
Ich gehe davon aus,dass im Arbeitsvertrag der 15. Werktag ( also der Zahltag zwischen dem 17. - 21.)festgehalten ist. Somit ist die Vergütung nach Zeitabschnitten zu entrichten.
Demzufolge dürfte der 18.Januar der nächste Zeitabschnitt sein.
Sollte dieser Termin jedoch ohne Zahlung verstreichen, würde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlen, denn dann ist auf die Einhaltung bestimmter Fristen zu achten, dass die 150 Stunden nicht verloren gehen .

Alles Gute!
M.

Hallo nero40

Man muss das Restgeld nicht unbedingt am letzten Arbeitstag bekommen.
Allerdings solltest du mal fragen, wann der Kassenschluss für den Zahltag Mitte Dezember ist, normalerweise ist dies ca 8 bis 10 Tage vorher, also könnten da noch Veränderungen vorgenommen werden. Allerdings ist die genaus Zahl der Überstunden erst am letzten Arbeitstag bekannt. Deshalb tun die sich da wohl so schwer…
Gruss
Helmut

deinen Lohn wirst du sicher so bekommen wie immer. Er wird dann nur anteilmäßig für die noch tatsächlich beschäftigten Tage berechnet. Auch Überstunden und nicht genommener Urlaub sollten dann mit abgerechnet werden. Eine Berechnung und Auszahlung im Vorfeld ist unüblich. Die Disponentin hat dir die richtige Auskunft gegeben. Viele Grüße nitsrek