Frau X unterschreibt am Freitag,07.01.2011 einen AV mit Arbeitsbeginn 01.02.2011. Kündigungsfrist während der Probezeit: 4 Wochen zum Monatsende. Da sie schon lange arbeitslos war, musste sie unterschreiben (da sonst Sanktionen seitens AA). Die Stelle liegt unterhalb ihrer Qualifikation, ihres letzten Gehaltes und ihrer letzten Position.
Am Dienstag, 11.01. erhält sie die Zusage ihrer „Traumfirma“, bei der sie sich auch parallel beworben hatte. Die Stelle entspricht in Leitungsfunktion und Gehalt ihrer letzten Stelle. Da diese Stelle auch zum 01.02. zu besetzen ist, kann sie die andere Stelle nicht antreten. Es ist ihr auch nicht möglich, innerhalb der Frist bei AG 1 zu kündigen.
Was kann Frau X jetzt tun? Mit welchen Konsequenzen muss Frau X rechnen? Wie teuer kann das werden?
rein rechtlich muss sich Frau X an ihrem Vertrag festhalten lassen. Tut sie dies nicht, können Schadensersatzansprüche des AG1 auf sie zukommen.
Praktisch passiert aber in den wenigsten Fällen etwas, wenn Frau X trotzdem fristlos (ohne Grund) kündigt. Da der AG 1 nun in die Lage kommt einen Schaden nachzuweisen. Dies wird schwer möglich sein. Es sei denn Frau X würde eine Stelle ausfüllen, die nur sie mit ihrer besonderen Qualifkation ausfüllen kann und der AG hätte sich in seiner Kalkulation ganz auf Frau X verlassen…
und vielen Dank. Das ist ja hervorragend. Im AV sind (wie ich ja postete) auch schon in der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende vereinbart, daher meine Befürchtungen (das konnte ich schon bei Unterschrift nicht mehr einhalten). Also kann ich dennoch noch fristgerecht kündigen? Das erleichtert mich sehr. Ich hoffe nun, da ich AG 1 schon schriftlich (per mail) mit grossem Bedauern informiert habe und morgen meine Kündigung abgeben werde, dass ich glimpflich davonkomme. Und mein AG 1 noch einer anderen Bewerberin zusagen kann (die Unterschrift ist ja vom letzten Freitag, also nur 2 Arbeitstage alt).
An ihrer Stelle würde ich jetzt sofort von meinem Rücktrittsrecht vom Vertrag entsprechend BGB Gebrauch machen. Unverzüglich, so dass der Arbeitgeber noch genügend Zeit hat sich eine neue Arbeitskraft zu suchen. Die Kündigungsfristen von 4 Wochen aus dem Vertrag beziehen sich nur auf das Arbeitsverhältnis, das ja erst am 1. Februar beginnt.
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses könnte der Arbeitgeber wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern durch die Nichteinhaltung der Frist dem Arbeitgeber nachweislich Nachteile entstehen.
Die Höhe der Ansprüche muss aber durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden und es muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein. Es kann somit keine zuverlässige Prognose abgegeben werden, da dies von Branche und Arbeitstätigkeit abhängig ist. Ein Nachweis ist aber für den Arbeitgeber meist schwierig.
und vielen Dank. Frau X hofft nun, da sie AG 1 schon schriftlich (per mail) mit grossem Bedauern informiert hat und morgen meine Kündigung abgeben wird, dass sie glimpflich davonkommen wird. Und dass AG 1 noch einer anderen Bewerberin zusagen kann (die Unterschrift ist ja vom letzten Freitag, also nur 2 Arbeitstage alt).
und vielen Dank. Das ist ja hervorragend. Im AV sind (wie ich ja postete) auch schon in der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende vereinbart, daher meine Befürchtungen (das konnte ich schon bei Unterschrift nicht mehr einhalten). Also kann ich dennoch noch fristgerecht kündigen? Das erleichtert mich sehr. Ich hoffe nun, da ich AG 1 schon schriftlich (per mail) mit grossem Bedauern informiert habe und morgen meine Kündigung abgeben werde, dass ich glimpflich davonkomme. Und der AG 1 noch einer anderen Bewerberin zusagen kann (die Unterschrift ist ja vom letzten Freitag, also nur 2 Arbeitstage alt).
Es handelt sich übrigens um ein Reisebüro.
Sie sollte schnellstmöglich mit AG1 Kontakt aufnehmen, ihm das Problem schildern und freundlich darum bitten, aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Die meisten AG dürften zähneknirschend darauf eingehen, denn die Alternative wäre ja, dass sie am 1.2 anträte und unmittelbar kündigte, was für den Betrieb ja auch nicht gerade der Hit wäre.
Falls der AG sich darauf nicht einliesse, dann sollte sie sofort noch einmal schriftlich den Tatbestand schildern, den Vertrag kündigen und darauf hinweisen, dass sie am 1.2. mit Sicherheit nicht anträte.
Schlimmstenfalls könnte der AG ihr dann die Kosten für die Rekrutierung eines „neuen“ Mitarbeiters in Rechnung stellen, aber auch über die in Rechnung gestellten Kosten liesse sich vermutlich heftig streiten.
vielen Dank für die kompetente Antwort. Frau X hat gestern eine reumütige email an AG 1 geschickt und die Situation erklärt. Da keine Reaktion kam, war sie heute dort und hat eine Kündigung persönlich abgegeben. AG 1 wollte oder konnte nicht mit ihr sprechen. Naja, sie wartet jetzt mal ab.
Frau X unterschreibt am Freitag,07.01.2011 einen AV mit
Arbeitsbeginn 01.02.2011. Kündigungsfrist während der
Probezeit: 4 Wochen zum Monatsende. Da sie schon lange
arbeitslos war, musste sie unterschreiben (da sonst Sanktionen
seitens AA). Die Stelle liegt unterhalb ihrer Qualifikation,
ihres letzten Gehaltes und ihrer letzten Position.
Am Dienstag, 11.01. erhält sie die Zusage ihrer „Traumfirma“,
bei der sie sich auch parallel beworben hatte. Die Stelle
entspricht in Leitungsfunktion und Gehalt ihrer letzten
Stelle. Da diese Stelle auch zum 01.02. zu besetzen ist, kann
sie die andere Stelle nicht antreten. Es ist ihr auch nicht
möglich, innerhalb der Frist bei AG 1 zu kündigen.
Was kann Frau X jetzt tun? Mit welchen Konsequenzen muss Frau
X rechnen? Wie teuer kann das werden?
Doch man kann die erste Stelle seelenruhig wieder rückgängig machen. Denn wenn man den ersten Tag nicht auf der Arbeit erscheint, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Und wenn man erscheint, hat man in den ersten 14 Tagen sowieso ein beiderseitiges Kündigungsrecht mit einer Tagesfrist. Also, die zweite Stelle sofort unterschreiben und der ersten Stelle danach schriftlich ohne Gründe mit sofortiger Wirkung, absagen bzw. wiederrufen. Dem ersten Arbeitgeber passt das vielleicht nicht, aber welchen Schaden will er einklagen??? Einen theoretischen Schaden??? Und alles andere fällt eh ins Reich der Spekulationen.
vielen Dank für die kompetente Antwort. Frau X hat gestern eine reumütige email an AG 1 geschickt und die Situation erklärt. Da keine Reaktion kam, war sie heute dort und hat eine Kündigung persönlich abgegeben. AG 1 wollte oder konnte nicht mit ihr sprechen. Naja, sie wartet jetzt mal ab.
Wenn Frau X einen unterschriebenen Arbeitsvertrag Ihrer Traumfirma hat - dann sollte sie mit der anderen Firma Klartext sprechen im schlimmsten Fall muß ein Nettomonatsgehalt bezahlt werden - habe ich aber in meiner 25 jährigen Personalarbeit nie erlebt!
Alles Gute
die Anfrage ist schon älter und hat sich vermutlich auch schon erledigt. Sie können auch vor Antritt kündigen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Wenn es ausgeschlossen ist und sie vertragswidrig das Arbeitsverhältnis beenden, könnten Sie sich schadensersatzpflichtig machen. Das setzt voraus, dass dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist. Das sind meist die erneut erforderlichen Kosten für eine Ausschreibung, Auswahl etc… Außerdem könnte er zu teuren Kompensationen gezwungen sein.
Hinzu kommt, dass manchmal in Verträgen für den Fall des Verstoßes gegen Vertragspflichten sog. Vertragsstrafen vereinbart sind. Und die könnten hier auch greifen, weil sie wirksam sind, aber nur, wenn sie ca. einem 1/2 Bruttomonatsgehalt entsprechen.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der nicht gewollte Arbeitgeber etwas unternimmt. Reisende soll man ziehen lassen. Eine wirksame Vertragsstrafe würde ich jedoch durchsetzen.
Viel Erfolg und vor allem viel Spaß auf der Traumstelle in der Traumfirma!
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)