Kündigung seitens Arbeitgeber

Hallo zusammen… ich habe einige Fragen zu dieser Kündigung:

Sehr geehrte Frau …,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächst zulässigen Termin.

Nach meiner Berechnung ist dies der 15.06.2007

Nach dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk beträgt Ihr Kündigungsfrist grundsätzlich 1 Woche. Sollter der Termin von mir falsch berechnet sein, wird die Kündigung aber ausdrücklich für den nächst zulässigen termin ausgesprochen.

Gleichzeitig erkläre ich die fristlose Kündigung der Arbeitsverhältnisses zum sofortigem Termin. Die fristlose Kündigung wird darauf gestützt, dass sie unberechtigt die Arbeit verweigern und mir vorsätzlich durch Schelchtleistung Schaden zugefügt haben.

Hochachdungsvoll …

So nun meine Fragen bzw. Kommentare…:

Im Arbeitsvertrag steht drin, das die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten ist. Diese beträgt meines Wissen 4 Wochen.

Und ist man nun fristgerecht oder fristlos gekündigt???

Der Arbeitnehmer hat keinen einzigen Tag unentschuldigt gefehlt geschweige denn die Arbeit verweigert. Und vorsätzlichen Schaden zugefügt schon mal gar nicht…

Haben Sie einen Rat ? Was kann bzw. sollte man jetzt tun?

Und, kann das Arbeitsamt nun eine Sperrzeit verhängen???

Vielen Dank!

Hallo? kann denn keiner was dazu sagen??? oder einen rat geben?

Hallo Mareike,
bin keine RA, nur Arbeitnehmerin, aber ich versuche zu helfen:
meiner Meinung nach ist die fristgerechte Kündigung nicht in Ordnung, da kein Kündigungsgrund angegeben muss ( ich glaub, es muss dabeistehen, ob betrieblich bedingt, wegen Schlechtleistung, oder irgendsowas) Les dich da mal schlau.
Frist ist meistens im Arbeitsvertrag festgehalten.
Die fristlose ist wohl nur vor dem Arbeitsgericht anfechtbar, denke ich. Auf jeden Fall Klage dagegen erheben, und das muss innerhalb von drei Wochen geschehen.
Die Arbeitsgerichte haben eine Art Beratungsstelle, die dürfen zwar nicht viel, aber da wäre Dein erster Anlaufpunkt.
Drück Dir die Daumen, scheint ein echter Schock zu sein.
Gruss Karin

Noch was vergessen
…nämlich :

gab es Abmahnungen?
Wie gross ist die Firma? Evtl. kannst Du bei Betriebsbedingt auf Sozialverträglichkeit plädieren, aber das geht nur ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern.
gibt es einen Betriebsrat? Der ist nämlich der allererste Ansprechpartner!

So, hoffe das wars jetzt

Gruß

Hallo zusammen… ich habe einige Fragen zu dieser Kündigung:

Hallo,

Sehr geehrte Frau …,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis
fristgerecht zum nächst zulässigen Termin.

Nach meiner Berechnung ist dies der 15.06.2007

Nach dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das
Gebäudereinigerhandwerk beträgt Ihr Kündigungsfrist
grundsätzlich 1 Woche. Sollter der Termin von mir falsch
berechnet sein, wird die Kündigung aber ausdrücklich für den
nächst zulässigen termin ausgesprochen.

Wenn es einen für Euch gültigen Tarifvertrag mit der Kündigungsfrist von einer Woche gibt, dann ist der gültig wenn AG und AN tarifgebunden sind, ansonsten nur wenn es ausdrücklich Vereinbart ist.
§622 BGB Abs. 4

Gleichzeitig erkläre ich die fristlose Kündigung der
Arbeitsverhältnisses zum sofortigem Termin. Die fristlose
Kündigung wird darauf gestützt, dass sie unberechtigt die
Arbeit verweigern und mir vorsätzlich durch Schelchtleistung
Schaden zugefügt haben.

Für diesen Fall muß er konkret aufführen wann, wo usw. Das andere ist Wischi Waschi.

Hochachdungsvoll …

So nun meine Fragen bzw. Kommentare…:

Im Arbeitsvertrag steht drin, das die gesetzliche
Kündigungsfrist zu beachten ist. Diese beträgt meines Wissen 4
Wochen.

Wenn es so vereinbart ist, dann gelten die Kündigungsfristen von § 622 BGB, je nachdem wie lange man bei dem AG beschäftigt ist.

Und ist man nun fristgerecht oder fristlos gekündigt???

Ich habe bisher von einer derartigen Kündigung noch nichts gehört. Normalaerweise kündigt man in einem solchen Fall außerordentlich (fristlos), hilfsweise ordentlich (fristgerecht) und nicht umgekehrt. Die fristlose gilt, wenn Du nichts unternimmst. Bekommst Du die fristlose vom Tisch gilt immer noch die fristgerechte.

Der Arbeitnehmer hat keinen einzigen Tag unentschuldigt
gefehlt geschweige denn die Arbeit verweigert. Und
vorsätzlichen Schaden zugefügt schon mal gar nicht…

Na dann, Rechtsberatung einholen, sollte es einen BR geben, kontakten.

Haben Sie einen Rat ? Was kann bzw. sollte man jetzt tun?

Und, kann das Arbeitsamt nun eine Sperrzeit verhängen???

Wenn Du nichts unternimmst, ja

Vielen Dank!

Grüße Michael

hi karin,…

danke schön…

es gab eine abmahnung weil ich in eine andere richtung gefahren bin wie er wollte ( doof oder)

und wir warn ein 2 mann betrieb, also kein betriebsrat…

Hallo Mareike,
bei Dir handelt es sich um einen Kleinstbetrieb, da glaub ich nicht dass man einen Grund braucht. Ebenso kommt die Sozialverträglichkeit nicht zur Geltung. Da kenne ich mich aber nicht aus, lieber jemanden fragen der Bescheid weiss.
Geh mal zur Beratung vom Arbeitsgericht, aber mit ner Abmahnung in der Tasche mache ich Dir nicht allzu viele Hoffnungen.
Wegen falschem Abbiegen??? Bist Du LKW-Fahrerin oder was?
Halte Dir die Daumen, Karin

Hallo,

es gab eine abmahnung weil ich in eine andere richtung
gefahren bin wie er wollte ( doof oder)

Hä???

und wir warn ein 2 mann betrieb, also kein betriebsrat…

Leider gilt für Dich das KüSCHG nicht, so dass er ohne Angabe von gründen kündigen kann, meiner Meinung nach allerdings nur fristgerecht.

Grüße Michael

Begründung nicht erforderlich

Hallo Mareike,
bin keine RA, nur Arbeitnehmerin, aber ich versuche zu helfen:
meiner Meinung nach ist die fristgerechte Kündigung nicht in
Ordnung, da kein Kündigungsgrund angegeben muss ( ich glaub,
es muss dabeistehen, ob betrieblich bedingt, wegen
Schlechtleistung, oder irgendsowas)

Hallo,

eine Begründung in der Kündigung ist nicht erforderlich und somit entbehrlich. Wenn Du deinen Arbeitsvertrag kündigst, schreibst Du ja auch nicht rein warum du das tust.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung#Form

Gruß

S.J.

Hallo Mareike,
also ich bin kein Fachmann, kenne mich nicht aus damit, aber für mich hört sich das ziemlich faul an.
Meiner Meinung nach muss in einer Kündigung ein festes Kündigungsdatum drin stehen und es muss klar definiert sein ob es sich um eine fristgerechte Kündigung oder um eine fristlose handelt.
Diese Kündigung hört sich für mich wie ein schlechter Scherz an, irgendwie als hätte der jenige auch nicht wirklich Ahnung davon wie man eine Kündigung schreibt.
Ich persönlich würde einen Anwalt aufsuchen. Am besten erst mal telefonisch Anfragen was der Anwalt dazu meint und der wird schon sagen wie man weiter vorgehen soll.
Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, muss man ja nur die Selbstbeteiligung zahlen. Die restlichen Anwaltskosten würde dann die Rechtschutzversicherung übernehmen.
Also wenn es denn eine fristlose Kündigung wegen Eigenverschulden sein sollte, so gibt es eigentlich auch immer die Sperre vom Arbeitsamt.
Bei einer fristgerechten Kündigung gibt es keine Sperre.
Man kann auf jeden Fall Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen dagegen einreichen.
Man muss halt bedenken das man die Anwaltskosten selbst tragen muss, es sein denn man hat eben eine Rechtschutzversicherung. Da würde man dann wie gesagt nur die Selbstbeteiligung zahlen.
Ich hoffe das hilft etwas weiter.
Ich wünsche dir viel Glück das alles gut für dich ausgeht.
LG Nicky

Hallo,

Geh mal zur Beratung vom Arbeitsgericht,

Seit wann beraten Arbeitsgerichte?

MfG

Nach dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das
Gebäudereinigerhandwerk

Wenn es einen für Euch gültigen Tarifvertrag mit der
Kündigungsfrist von einer Woche gibt, dann ist der gültig wenn
AG und AN tarifgebunden sind, ansonsten nur wenn es
ausdrücklich Vereinbart ist.

Die Rede war von einem " allgemeinverbindlichen" Tarifvertrag. Ein Blick ins Tarifvertragsgesetz bringt Aufklärung: „(4) Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__5.html

Im Arbeitsvertrag steht drin, das die gesetzliche
Kündigungsfrist zu beachten ist.

Was steht da im Wortlaut (= ganz genauer Vertragstext)?

Bezüglich Kosten des Rechtsanwalts, sollte man diesen ruhig vorher (bei der telefonischen Terminvereinbarung) fragen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Auch eine Erstberatung ist keineswegs kostenlos!

MfG

nun ja… dann muss ich wohl zum anwalt… und ich habe keine RSVersicherung… und ich habe angst das ich die anwaltskosten nicht tragen kannn :frowning:

Prozesskostenhilfe
Hi!

Das erste Gespräch beim Anwalt sollte in der Regel nicht mehr als 60 € kosten (habe ich zumindest noch nicht erlebt).

Wenn es bei Dir total eng ist, gibt es aber auch Prozesskostenbeihilfe. Dazu wird Dir der Anwalt alles sagen können, oder Du googelst vorher selbst mal.

LG
Guido

vielen dank guido…!!! das werde ich mir mal genauer anschauen.

vielen dank

Hallo

Daß es sich um eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung handelt, ist ja schon geklärt. Daß du fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen solltest, auch. Fehlen noch zwei kleine Hinweise:
1.) Arbeitsleistung beim Arbeitgeber umgehend nachweislich weiter anbieten, um ihn in Annahmeverzug zu setzen!
2.) Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht versäumen.

Gruß,
LeoLo