Hallo zusammen… ich habe einige Fragen zu dieser Kündigung:
Sehr geehrte Frau …,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächst zulässigen Termin.
Nach meiner Berechnung ist dies der 15.06.2007
Nach dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk beträgt Ihr Kündigungsfrist grundsätzlich 1 Woche. Sollter der Termin von mir falsch berechnet sein, wird die Kündigung aber ausdrücklich für den nächst zulässigen termin ausgesprochen.
Gleichzeitig erkläre ich die fristlose Kündigung der Arbeitsverhältnisses zum sofortigem Termin. Die fristlose Kündigung wird darauf gestützt, dass sie unberechtigt die Arbeit verweigern und mir vorsätzlich durch Schelchtleistung Schaden zugefügt haben.
Hochachdungsvoll …
So nun meine Fragen bzw. Kommentare…:
Im Arbeitsvertrag steht drin, das die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten ist. Diese beträgt meines Wissen 4 Wochen.
Und ist man nun fristgerecht oder fristlos gekündigt???
Der Arbeitnehmer hat keinen einzigen Tag unentschuldigt gefehlt geschweige denn die Arbeit verweigert. Und vorsätzlichen Schaden zugefügt schon mal gar nicht…
Haben Sie einen Rat ? Was kann bzw. sollte man jetzt tun?
Und, kann das Arbeitsamt nun eine Sperrzeit verhängen???
Vielen Dank!
