Kündigung seitens des Arbeitnehmers erzwingbar?

Guten Tag,

Seit dem 1.2.2008 nimmt jemand einen Minijob in einem Haushalt wahr(angemeldet, auch bei der ARGE)

Nun ergaben sich unüberbrückbare Differenzen: Mehrarbeit sollte in der gleichen Zeit erledigt werden (und es handelte sich tatsächlich um 20 Minuten „Überzug“)

Der AG beauftragte den AN bislang immer vorher, wegen einer zusätzlichen Arbeit bestimmte Dinge nicht zu erledigen, um bei der gleichen Nettoarbeitszeit zu bleiben.

Das änderte sich kürzlich: die zusätzliche Arbeit sollte in der gleichen Zeit geschafft werden, weil es „keine zusätzliche Arbeit“ sei - und alle sonst üblichen Arbeiten auch zu erledigen.
Weil der AN widersprach, legte der AG ihm nahe, zu kündigen und er hätte Zeit, sich das bis zum nächsten Morgen zu überlegen, ob er weiter arbeiten oder lieber eine Kündigung aussprechen wollte.

Er entschied sich, weiter zu arbeiten und erschien am nächsten Morgen auch zur arbeit. Der AG sperrte ihn aus und will den AN so auf diesem Weg zwingen, eine Kündigung (mit 4-Wöchiger Frist) auszusprechen.

Dem vom AN erklärten Willen, weiter zu arbeiten, wurde seitens des AG keine Wahl gelassen, sondern vom AG erklärt, dass er nicht mehr wolle, dass er bei ihm weiter arbeite.

Er würde wohl auch kündigen, wenn da für nicht weiter reichende Konsequenzen in Aussicht stünden: Durch diese Geschichte würden seitens der ARGE weitere Schwierigkeiten erwachsen.

Nun ist es so, dass der AG meint, der AN müsse kündigen - und der wiederum ist der Auffassung, dass es umgekehrt sein müsste, weil der AG sie Mitarbeit nicht weiter wünscht.

Großes Interesse hat der AN nun wohl allerdings nicht mehr, in so einem vergiftetem Arbeitsklima auszuharren.

Der AG unterstellt ihm Arbeitsunlust - der AN hingegen ist der Meinung, dass er nicht verpflichtet wäre,

  1. in diesem Fall die Kündigung einzureichen,
  2. er sich Lohn abziehen lassen muss, weil der AG mich „freistellt“ - trotz des erklärten Arbeitswillens.

Das alles wurde mündlich abgesprochen, daher ist bis dato (insbesondere der Vorfall selbst) nichts schriftlich nachweisbar - der AG allerdings auch nichts schriftliches in der Hand. Das einzige was existiert, ist ein „Haushaltsscheck“

Wer muss hier nun kündigen? Oder sollte die Angelegenheit besser gleich an einen Anwalt gehen?

Wer muss hier nun kündigen?

Der, der das Arbeitsverhältnis beenden will. Wennder AG den AN loswerden will muß er schon selber kündigen.

Oder sollte die Angelegenheit besser gleich an einen Anwalt gehen?

Eine Rechtsberatung wäre für den AN sicherlich nicht schlecht.

Hallo,

grundsätzlich ist es für den AN erfreulich, dass der AG anscheinend nicht übermässig firm in der Thematik ist. Über den Ausschluß kann er den AN nicht zur Kündigung zwingen, da dieser nicht von ihm verursacht und somit auch nicht zu vertreten ist. Der AN kann sich also im Endeffekt darüber freuen, für nicht geleistete Arbeit trotzdem Forderungen stellen zu können.

Auf den von dir genannten Wegen ist keinerlei Kündigungsgrund seitens des AN erkennbar, weshalb dieser auf die Kündigung seitens des AG warten kann. Wichtig dabei ist, dass er trotzdem alles in seiner Macht stehende unternimmt, weiter seinen Aufgaben nachkommen zu können.

Unter dem Strich wäre ihm aber am ehesten geholfen, wenn er sich rechtlichen Beistand holt.