Moin,
dass es nicht ganz so locker geht, einen Beamten zu „entlassen“ hat sich irgendwie rumgesprochen. Wie sieht es denn andersrum aus: Mit welchen Auflagen kann ein Beamter seine Stelle kündigen ?
thx
moe.
Moin,
dass es nicht ganz so locker geht, einen Beamten zu „entlassen“ hat sich irgendwie rumgesprochen. Wie sieht es denn andersrum aus: Mit welchen Auflagen kann ein Beamter seine Stelle kündigen ?
thx
moe.
Moin,
Auch Moin,
Wie sieht es denn andersrum aus: Mit welchen Auflagen kann ein Beamter
seine Stelle kündigen ?
Mit Einhaltung einer eventuellen Kündigungsfrist, evtl. Erklärung zur Verschweigenheit bei Dienstgeheimnissen. Eigentlich so wieder jeder andere AN auch.
Gruss,
Michael
Hi,
ein Beamter kann nicht kündigen, aber jederzeit seine Entlassung verlangen. Er muss das schriftlich begründen. So einfach ist das.
Jana
Hallo,
die Finanzbeamtin (auf Lebenszeit) in meinem Haushalt sagt dazu: sie kann jederzeit fristlos „kündigen“. Daraufhin verliert sie allerdings den Beamtenstatus und kann auch nie wieder Beamtin werden.
Gruß,
Myriam
Hallo!
Hier ein Auszug aus dem hessichen Beamtengesetz:
Entlassung auf Antrag
(1) Der Beamte kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Das Verlangen muß dem Dienstvorgesetzten schriftlich, aber nicht in elektronischer Form erklärt werden. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist.
(2) Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen, sie kann jedoch solange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate. Bei Lehrkräften kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, bei Hochschullehrern bis zum Ablauf des Semesters hinausgeschoben werden.
Gruß