Kündigung(sfrist) in der Probezeit

Hallo,

wenn man sich in der Probezeit befindet, besteht ja für beide Seiten eine „entschärfte“ Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Jetzt meine Frage:
Nehmen wir mal an, die sechs monatige Probezeit endet am Monatsende, bspw. dem 31.01.
Wenn man jetzt am 29.01. kündigt, heisst das dann, das man immer noch die zwei Wochen hat oder ist es dann schon „zu spät“ und es greifen die drei Monate ?
Was ich damit sagen will: Wenn man diese zweiwöchige Frist hat und sie nutzen will, muss man dann bereits so kündigen, dass die zwei Wochen am 31.01. ablaufen würden ? Oder kann man auch noch am 30. mit der Frist von zwei Wochen kündigen ?

Wenn mir da wer helfen könnte, wäre das wirklich nett.

Liebe Grüße
Kerstin

Hallo!

Oder kann man auch
noch am 30. mit der Frist von zwei Wochen kündigen ?

Genau das.

Jan