Hallo,
angenommen ein Bekannter möchte sein Arbeitsverhältnis kündigen und im Arbeitsvertrag wird auf die Kündogungsfrist in §622GBG verwiesen. Wann müsste die Kündigung -spätestens- beim Arbeitgeber sein, wenn Ende Oktober als „Deadline“ gesetzt wurde. (Kündigungsfrist von 4 Wochen, muss bei der Berechnung der Frist etwas beachtet werden)Also ab „November“ frei.
Dankeschön