Kündigung(sfrist) nach §622BGB - Ziel:Ende Oktober

Hallo,
angenommen ein Bekannter möchte sein Arbeitsverhältnis kündigen und im Arbeitsvertrag wird auf die Kündogungsfrist in §622GBG verwiesen. Wann müsste die Kündigung -spätestens- beim Arbeitgeber sein, wenn Ende Oktober als „Deadline“ gesetzt wurde. (Kündigungsfrist von 4 Wochen, muss bei der Berechnung der Frist etwas beachtet werden)Also ab „November“ frei.

Dankeschön

Hallo

Wenn sonst nichts weiter bzgl der Küfrist vereinbart ist, sollte man den 02. Oktober avisieren. Es geht theoretisch auch noch am 3. Oktober, wenn der Zugang da sichergestellt werden kann.

Gruß,
LeoLo

Top, Dankeschön für die superschnelle Info! o.T.
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