Hallo,
es könnte doch sein, dass jemand weiß, dass er sofort nach Beendigung der Elternzeit gekündigt werden soll. Kann der AG schon während der Elternzeit kündigen mit Frist zum ersten Tag nach der Elternzeit? Oder muss er warten, bis der AN seine Tätigkeit wieder antritt?
Die Kündigung soll erfolgen, weil der AN vor der Elternzeit 3 x schwer erkrankte (sehr lange Fehlzeiten, teilweise bis zu einem Jahr). Ist das nach 3 Jahren Elternzeit überhaupt noch ein Kündigungsgrund? Ich meine, in drei Jahren könnte sich der Gesundheitszustand des AN doch grundlegend geändert haben …?
Danke
Harry
Hallo,
es könnte doch sein, dass jemand weiß, dass er sofort nach
Beendigung der Elternzeit gekündigt werden soll. Kann der AG
schon während der Elternzeit kündigen mit Frist zum ersten Tag
nach der Elternzeit?
Hallo Harry, nein könnte er nicht, weil der Arbeitnehmer während der Elternzeit Kündigungsschutz hat.
Oder muss er warten, bis der AN seine
Tätigkeit wieder antritt?
Er muss zumindest das Ende der Elternzeit abwarten.
Die Kündigung soll erfolgen, weil der AN vor der Elternzeit 3
x schwer erkrankte (sehr lange Fehlzeiten, teilweise bis zu
einem Jahr). Ist das nach 3 Jahren Elternzeit überhaupt noch
ein Kündigungsgrund?
Nein. (zumindest nicht die damaligen Fehlzeiten)
Ich meine, in drei Jahren könnte sich der
Gesundheitszustand des AN doch grundlegend geändert haben …?
Ja, das könnte sein. Kommt auf die Erkrankung an.
MfG
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Gruß Sadi
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