Kündigung: Sofortige Freistellung ohne Kündigungsfrist rechtswirksam?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zum 01.08.09 einen neuen Job begonnen, als Bürokraft. Standardarbeitsvertrag, kleine Handwerksfirma. Ausgemacht war, dass ich in der 6 Monatigen Probezeit 20 Std/wöchentlich arbeite und nach der Probezeit ein Volltagsjob draus wird.

Es lief auch alles gut an, ich komme mit meinem neuen Chef sehr gut klar und auch der Job macht Spaß.

Als ich heute morgen in den Betrieb kam, bat mich der Chef um ein Gespräch. Der Firma geht es durch einen nicht zahlenden Großkunden finanziell sehr schlecht und es hagelt Mahnverfahren etc. Es wurde ein Darlehen beantragt, aber das dauert alles und meinem Chef sitzen wiederum die Lieferanten im Nacken. Ein Großauftrag kann wegen fehlendem Material nicht begonnen werden. Eine Katze die sich in den Schwanz beißt. Man kennt das ja, dies also nur kurz zum Hintergrund.

Er teilte mir mit, dass aufgrund der finanziellen Situation und des noch nicht bekommenden Darlehns er mir leider kündigen müsste, ab sofort (Standardvertrag 2 Wochen Frist / Probezeit). Wahrscheinlich wird er die Firma schließen, versucht jedoch dies zu verhindern und behält deswegen auch noch die Monteure, denn die bringen ja nun wiederum Geld rein. Sollte er das Geld bekommen und die Firma nicht schließen müssen, würde ich auch sofort wieder eingestellt. Er wolle mich so 1mal die Woche anrufen und mich auf dem laufenden halten. Nach diesem längeren Gespräch bin ich dann also erstmal schockiert udn doch mit Verständnis für seine Lage heimgefahren.

Wie so oft denkt man erst später darüber nach. Eine schriftlich Kündigung habe ich noch nicht erhalten, brauche die aber natürlich, schon alleine wegen dem Arbeitsamt.

Nun ist es nicht so, dass ich meinem Chef Ärger machen will, ich will aber auch nicht aus lauter „Güte“ einen Fehler begehen, der mir schadet. Ich habe ja die Zahlen und Rechnungen usw gesehen und weiß, dass die Firma durch die Nichtzahlung des Großkunden sehr schlecht da steht und glaube ihm auch, dass er mich wieder einstellen würde, wenn er kann.

Nur muss ich auch sehen, dass ich bald möglichst wieder Arbeit bekomme, was ja in der heutigen Zeit schwer genug ist.

Daher folgende Fragen:

  1. Ist die Kündigung so (also quasi sofortige Freistellung, ohne Kündigungsfrist) rechtswirksam?

  2. Kann das Arbeitsamt mir bei einer Kündigung aus diesem Grund eine Sperrfrist anhängen?

  3. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? (Wie gesagt, ich will meinem Chef keine reinwürgen, ich verstehe seine Lage, nur Job weg ist für mich auch alles andere als gut)

Im Voraus Danke für die Beantwortung der Fragen.

MfG
EB

Hallo Epona1966,

zu Ihren Fragen:

  1. Die Kündigung ist rechtskräftig, wenn Ihr Chef die Fristen in der Kündigung einhält. D.h. er muß Ihnen mit der Frist von 14 Tagen kündigen. Einen Grund muß er für die Kündigung nicht nennen. (Probezeit)

  2. Eine Sperre vom Arbeitsamt ist nicht zu erwarten.
    Sollte das Amt trotzdem ärger machen, so wird ein kurzes Schreiben von Ihrem Chef mit Nennung der Kündigungsgründe das Problem lösen.

  3. Sprechen sie offen mit Ihrem Chef darüber. Laut Ihren Äußeren gehe ich davon aus, dass er ein fairer Arbeitgeber ist. Lassen sie sich von Ihm ein Zeugniss ausstellen !!! (Wichtig!!)

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Job suche!!

Gruß

Tobi-stern

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zum 01.08.09 einen neuen Job begonnen, als Bürokraft.
Standardarbeitsvertrag, kleine Handwerksfirma. Ausgemacht war,
dass ich in der 6 Monatigen Probezeit 20 Std/wöchentlich
arbeite und nach der Probezeit ein Volltagsjob draus wird.

Es lief auch alles gut an, ich komme mit meinem neuen Chef
sehr gut klar und auch der Job macht Spaß.

Als ich heute morgen in den Betrieb kam, bat mich der Chef um
ein Gespräch. Der Firma geht es durch einen nicht zahlenden
Großkunden finanziell sehr schlecht und es hagelt
Mahnverfahren etc. Es wurde ein Darlehen beantragt, aber das
dauert alles und meinem Chef sitzen wiederum die Lieferanten
im Nacken. Ein Großauftrag kann wegen fehlendem Material nicht
begonnen werden. Eine Katze die sich in den Schwanz beißt. Man
kennt das ja, dies also nur kurz zum Hintergrund.

Er teilte mir mit, dass aufgrund der finanziellen Situation
und des noch nicht bekommenden Darlehns er mir leider kündigen
müsste, ab sofort (Standardvertrag 2 Wochen Frist /
Probezeit). Wahrscheinlich wird er die Firma schließen,
versucht jedoch dies zu verhindern und behält deswegen auch
noch die Monteure, denn die bringen ja nun wiederum Geld rein.
Sollte er das Geld bekommen und die Firma nicht schließen
müssen, würde ich auch sofort wieder eingestellt. Er wolle
mich so 1mal die Woche anrufen und mich auf dem laufenden
halten. Nach diesem längeren Gespräch bin ich dann also
erstmal schockiert udn doch mit Verständnis für seine Lage
heimgefahren.

Wie so oft denkt man erst später darüber nach. Eine
schriftlich Kündigung habe ich noch nicht erhalten, brauche
die aber natürlich, schon alleine wegen dem Arbeitsamt.

Nun ist es nicht so, dass ich meinem Chef Ärger machen will,
ich will aber auch nicht aus lauter „Güte“ einen Fehler
begehen, der mir schadet. Ich habe ja die Zahlen und
Rechnungen usw gesehen und weiß, dass die Firma durch die
Nichtzahlung des Großkunden sehr schlecht da steht und glaube
ihm auch, dass er mich wieder einstellen würde, wenn er kann.

Nur muss ich auch sehen, dass ich bald möglichst wieder Arbeit
bekomme, was ja in der heutigen Zeit schwer genug ist.

Daher folgende Fragen:

  1. Ist die Kündigung so (also quasi sofortige Freistellung,
    ohne Kündigungsfrist) rechtswirksam?

  2. Kann das Arbeitsamt mir bei einer Kündigung aus diesem
    Grund eine Sperrfrist anhängen?

  3. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? (Wie gesagt, ich
    will meinem Chef keine reinwürgen, ich verstehe seine Lage,
    nur Job weg ist für mich auch alles andere als gut)

Im Voraus Danke für die Beantwortung der Fragen.

MfG
EB

Hallo Epona1966,

zu Ihren Fragen:

  1. Die Kündigung ist rechtskräftig, wenn Ihr Chef die Fristen
    in der Kündigung einhält. D.h. er muß Ihnen mit der Frist von
    14 Tagen kündigen. Einen Grund muß er für die Kündigung nicht
    nennen. (Probezeit)

  2. Eine Sperre vom Arbeitsamt ist nicht zu erwarten.
    Sollte das Amt trotzdem ärger machen, so wird ein kurzes
    Schreiben von Ihrem Chef mit Nennung der Kündigungsgründe das
    Problem lösen.

  3. Sprechen sie offen mit Ihrem Chef darüber. Laut Ihren
    Äußeren gehe ich davon aus, dass er ein fairer Arbeitgeber
    ist. Lassen sie sich von Ihm ein Zeugniss ausstellen !!!
    (Wichtig!!)

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Job suche!!

Gruß

Tobi-stern

hallo tobi-stern,

danke für die schnelle beantwortung meiner fragen.

ich habe die kündigung inszwischen erhalten, der text lautet wir folgt:

> Sehr geehrte Frau xxxx,
durch eine Betriebsbedingte Maßnahme des Personals müssen wir lhnen mit Bedauern hiermit
zum 24.08.2009 kündigen. lch wünsche ihnen und lhrer beruflichen Zukunft weiterhin viel Erfolg!

Hallo Epona1966,

zu Ihren Fragen:

  1. Die Kündigung ist rechtskräftig, wenn Ihr Chef die Fristen
    in der Kündigung einhält. D.h. er muß Ihnen mit der Frist von
    14 Tagen kündigen. Einen Grund muß er für die Kündigung nicht
    nennen. (Probezeit)

  2. Eine Sperre vom Arbeitsamt ist nicht zu erwarten.
    Sollte das Amt trotzdem ärger machen, so wird ein kurzes
    Schreiben von Ihrem Chef mit Nennung der Kündigungsgründe das
    Problem lösen.

  3. Sprechen sie offen mit Ihrem Chef darüber. Laut Ihren
    Äußerungen gehe ich davon aus, dass er ein fairer Arbeitgeber
    ist. Lassen sie sich von Ihm ein Zeugniss ausstellen !!!
    (Wichtig!!)

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Job suche!!

Gruß

Tobi-stern

hallo tobi-stern,

danke für die schnelle beantwortung meiner fragen.

ich habe die kündigung inszwischen erhalten, der text lautet
wir folgt:

> Sehr geehrte Frau xxxx,
durch eine Betriebsbedingte Maßnahme des Personals müssen wir
lhnen mit Bedauern hiermit
zum 24.08.2009 kündigen. lch wünsche ihnen und lhrer
beruflichen Zukunft weiterhin viel Erfolg!

hallo tobi-stern,

nun, ich hoffe er hält sein versprechen, dass das geld pünktlich kommt. es ging ja mehr darum, dass er mich in zukunft nicht mehr bezahlen muss.

achja, die fa. hat unter 5 beschäftigte. ich hab mal irgendwie was gehört das für die sonderregelunge gelten? stimmt das? und wenn ja inwiefern?

gruß

epona

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe EB,

erst einmal tut mir Deine Geschichte leid. Echt ärgerlich so etwas…
Nun zu Deinen Fragen:

  1. Nein natürlich nicht. Dein Chef muss Dir schriftlich kündigen und zwar mit einer Frist von 14 Tagen. D.h heißt z. B. vom 25.08.2009 zum 08.09.2009.

  2. siehe oben. Du brauchst defintiv etwas schriftliches.

  3. Geh zu Deinem Chef und erkläre ihm die Lage. Er wird es verstehen bzw. diejenigen, die seine Gehaltsabrechnung machen (Steuerbüro ?) helfen ihm weiter. Die Kündigung kann aus einem Satz bestehen: Hiermit kündige ich Ihnen während der Probezeit aus betriebsbedingten Gründen zum …

Bei weiteren Fragen bitte einfach melden,

LG
Daniel

hallo daniel,

danke für die antworten. ja super blöd, hatte mich gerade gefreut endlich nen vernüfttigen job und dann noch direkt um die ecke zu haben. so kanns gehen.

also gilt das auch bei unter 5 beschäftigten? da war ich mir nicht sicher, weil ja dort das KschG nicht greift.

Dann werd ich mal mit ihm reden müssen.

lg

epona

Hallo Epona1966

Hier erst mal 4 Tipps für Ihre fristlose (außerordentliche) Kündigung.

1.Reagieren Sie auf eine Kündigung
Wenn Sie eine fristlose Kündigung bekommen, werden Sie in aller Regel reagieren müssen, d.h. gegen die Kündigung beim Arbeitsgericht klagen. Denn eine fristlose Kündigung zieht in der Regel eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach sich. Und Ihre Chancen sind gut. Oft wird im Kündigungsschutzprozess im Wege des Ver-gleichs aus einer fristlosen Kündigung eine fristgemäße betriebsbedingte Kündigung. Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:

1.Sie erhalten auch während der Kündigungsfrist Gehalt.
2.In der Regel gibt es keine Sperrfrist.
3.Weder im Zeugnis noch im Lebenslauf erscheint ein unüblicher Beendigungstermin. Dieser bringt viele Personalverantwortliche schnell zu der Erkenntnis, dass eine fristlose Kündigung vorgelegen hat.

Sie müssen die Klage gegen die fristlose Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

2.Prüfen Sie die allgemeinen Kündigungsvoraussetzungen
Auch bei einer fristlosen Kündigung müssen die allgemeinen Anforderungen an Kün-digungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere das Schriftformerfordernis für Kündigungen (§ 623 BGB) und die Pflicht zur vorherigen Anhörung des Betriebsrates (§ 102 BetrVG).

3.Achten Sie auf die Frist
Ihr Arbeitgeber muss eine fristlose Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach dem er von den Tatsachen erfahren hat, die seiner Ansicht nach die Kündigung recht-fertigen, aussprechen. Es reicht allerdings nicht, wenn er es grob fahrlässig versäumt hat, die Umstände zu kennen. Er muss sie wirklich kennen.

Nach Ablauf dieser in § 626 BGB vorgesehenen Frist, kann er seine fristlose Kündi-gung nicht mehr auf diesen Umstand stützen. Eine fristgemäße Kündigung ist aller-dings evtl. möglich.
Tipp: Stellen Sie fest, wann Ihr Arbeitgeber Kenntnis in diesem Sinne bekommen hat und dokumentieren Sie das zu Beweiszwecken. Sichern Sie sich z.B. Zeugenaussagen.

  1. Verlangen Sie eine Begründung
    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus im Kündigungsschreiben den Kün-digungsgrund anzugeben. Sie können (und sollten) ihn allerdings dazu auffordern und dann muss er Ihnen diesen Grund auch nennen. So können Sie heraus-bekommen, was ihr Chef in der Hand hat und wie groß Ihre Chancen sind, gegen die Kündigung vorzugehen.

Und noch ein letzter Tipp. Reden Sie mit Ihrem Chef, dass Ihre Vorgehensweise nicht gegen Ihn geht. Versuchen Sie jedoch eine betriebsbedingte Kündigung zu erziehlen.

Mit freundlichen Grüßen
der Abeitsrechtprofi