Hier mal folgender Sachverhalt:
Person A ist seit 2004 bei Steuerberater X und hat damals auch einen Steuerberatungsvertrag unterschrieben, welcher eine Kündigungsfrist von 6 Monaten beinhaltet.
Nun ist Person A nicht mehr zufrieden und möchte gerne zu einem anderen Steuerberater wechseln. Person A hat deshalb Anfang November den Vertrag zum Jahresende gekündigt. Der Steuerberater hat der Kündigung widersprochen, es wäre erst zum 31.06. möglich, falls doch er keine Leistungen mehr erbringen darf, würde er Verdienstaufall berechnen. Wie sieht jetzt die aktuelle Rechtslage aus ?
Danke im Voraus, Rastine.
Hallo erstmal
Hier mal folgender Sachverhalt:
Person A ist seit 2004 bei Steuerberater X und hat damals auch
einen Steuerberatungsvertrag unterschrieben, welcher eine
Kündigungsfrist von 6 Monaten beinhaltet.
damit ist doch die Antwort gegeben. An Kündigungsfristen muss man sich schon halten.
zum 31.06. möglich, falls doch er keine Leistungen mehr
erbringen darf, würde er Verdienstaufall berechnen. Wie sieht
jetzt die aktuelle Rechtslage aus ?
er wird wohl Verdienstausfall berechnen dürfen
Danke im Voraus, Rastine.
LG
Der Mikesch
Hallo zurück
,
naja, man hat sich ja schon mal im Internet informiert. Habe dort Hinweise zu Verträgen mit Vertrauenstellung gefunden, wo keine Kündigungsfristen gelten sollen, sondern nur wenn in dem Vertrag der § 627 BGB ausgeschlossen wird. Wollte mal wissen, ob das stimmt…
Danke Rastine
Warum kann Verdienstausfall berechnet werden ?
Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage, warum darf der Verdienstausfall berechnen ? Ich meine man möchte von Ihm keine Leistung mehr !
Lucian.
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Hallo
er wird wohl Verdienstausfall berechnen dürfen
Danke im Voraus, Rastine.
LG
Der MikeschHallo,
ich habe da auch mal eine Frage, warum darf der
Verdienstausfall berechnen ? Ich meine man möchte von Ihm
keine Leistung mehr !
WEnn man aber die Kündigungsfrist nicht einhält, ist die Sachlage wohl bischen anders, der gute Mann könnte ja noch 6 Monate was machen. Darauf wird er sich berufen und wenn man es amtlich haben will, sollte man sich eben u. U. verklagen lassen
Lucian.
LG
Der Kater 