Hallo,
ich benötige dringend Hilfe! Ich wurde leider fristlos aus meiner Wohnnung gekündigt.Durch den ganzen Trubel und da ich eine harte Zeit hinter mir hatte,habe ich vergessen mich bei meinem Stromanbieter zu melden.Bei der letzten Ablesung ca.4 Monate zuvor hatte ich nach einer Ablesung 359,- nachzuzahlen,der Betrag wurde abgebucht.Da es sich aber um einen Fehler handelte,hatte ich plötzlich ein Guthaben von ich glaube 259,-,das war ca.1 Monat vorm Auszug.Wie gesagt,eine separate Kündigung hatte ich dann nicht geschickt. Es wurde zum einen der mon. Abschlag weiter abgebucht,bis ich mich ca.3 Monate nach Umzug (Aug 2011) ,meldete und kündigte.Die Kündigung erfolgte vom Anbieter aus zum 31. Dezember 2011,mein Umzug war wiederum im Mai 2011.Ein Guthaben war dann nur nochzu kanpp 120,- an mich zurücküberwiesen,geht das überhaupt so?Ich weiß,ich hätte mich melden müssen aber in der Wohnung wurde ja ab Juni 2011 vom neuen Wohnungsbewohner gezahlt und es läuft doch eigentlich immer über die Zählernummer,die bleibt ja gleich.Also meine Frage wäre einmal,kann ich mein volles Guthaben zurückverlangen und zum anderen wie verhält es sich im Fall ja mit der Reklamationsfrist?Vielen Dank Charly
Also …
Nach deiner Schilderung nach, geht es hier bereits eher um eine freiwillige Rückzahlzung durch den Versorger, als um einen berechtigte Forderung.
Mein Vorschlag: Wende dich an den Kundenservice deines Ex-Versorgers und erkläre, dass Du seit einem bestimmten Datum nicht mehr Mieter der besagten Wohnung (Seriennummer des Stromzählers angeben) warst (am besten durch eine Kopie der Meldebestätigung beweisen) und bitte um eine Rückzahlung der von deinem Konto zuviel abgebuchten Abschlagszahlungen. Gib auch gleich deine Bankdaten an und bitte um eine Überweisung.
Reagiert der Versorger nicht binnen 4 Wochen (so lange benötigen sie im Durchschnitt um eine schriftliche Anfrage zu beantworten) oder falls Sie dir eine Absage erteilen, kannst Du auch noch ein Büro der Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.
* http://www.verbraucherzentrale.de
Mit Internetten Grüßen,
A. Schmidt
Online … http://www.stromkunde.info
Da musst Du leider einen Rechtsanwalt fragen.
Hallo Charly,
noch ist nicht alles verlohren.
Bitte gehe zum Nachmieter und frage Ihn höflich nach dem Zählerstand beim Einzug. Wenn er nicht bereit ist, dir die Zahlen zu geben, frage den Vermieter, der macht bei Einzug ein Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen - normalerweise!
Mache dann eine korrigierte Auszugsmeldung. Der Stromanbieter, wenn es ein Grundversorger wie RWE ist, wird dann normalerweise eine berichtigte Entabrechnung an dich verschicken. Vergesse bitte nicht, deine alte UND neue Anschrift in der Kündigung zu nennen.
War es ein Billiganbieter, dann melde dich hier noch einmal mit Angabe des Firmennamens und Angabe der Vertragslaufzeit.
Reklamationsfristen sind mir bei Strom NICHT bekannt.
Grundsätzlich gilt: Strom wird nur 1 mal berechnet, da ein Zähler nicht für 2 Kunden gleichzeitig laufen kann.
Hallo,
deine Frage kann ich nur schlecht bis gar nicht beantworten. Ich kenne leider zuwenige Details und weiß auch nicht, von welchem Anbieter du in deiner ehemaligen Wohnung Strom bezogen hast und wie dessen AGB sind.
Ganz allgemein und mit hundert Fragezeichen würde ich denken, daß du mit dem Stromlieferanten einen gültigen Vertrag hattest und der muß von beiden Seiten erfüllt werden.
Wenn du eine neue Wohnung bezogen hast, müßtest du ja dort auch „Strom anmelden“, dich also mit einem Stromlieferanten, und sei es auch nur der Grundversorger, in Verbindung setzen.
Wenn in deiner alten Wohnung dein Nachmieter Strom auf deine Kosten bezogen hat, so kann der Stromlieferant nichts dafür, weil er davon ja nichts wußte. Du müßtest dich also mit deinem Nachmieter irgendwie einigen.
Ist aber nur meine Vorstellung - ohne Gewähr!