hallo,
hätte man durch umzug ein sonderkündigungsrecht eines bestehenden und noch ein paar monate laufenden telefon/-internetanbietervertrags?
oder wäre man verpflichtet, den vertrag „mitumzuziehen“?
was wäre, wenn der anbieter dann auf einen neustart der laufzeit bestünde (also nochmal 24 monate), wäre das rechtens?
danke + gruß,
sonja
Ein Sonderkündigungsrecht besteht in der Regel nur wenn der alte Anbieter am neuen Wohnsitz die vertraglich festgesetzten Leistungen nicht mehr erbringen kann. Umzug ins Ausland zum Beispiel. Umzug in ein schlecht ausgebautes Gebiet.
Wenn dies nicht der Fall ist musst Du den Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit behalten.
Hallo,
selbst das ist kein Sonderkündigungsrecht, da der Umzug ja nicht durch den Anbieter „verschuldet“ wird. Wenn der Leistungsort geändert wird, ist dies eine Vertragsänderung, dem BEIDE Seiten zustimmen müssen.
Gruß
hallo,
ich habe schon gehört, dass manche anbieter dann quasi einen neu-vertrag draus drehen, der dann wieder 24 monate läuft! geht das dann? oder müsste der kunde in so einem fall dann ganz normal den vertrag auf die ursprünglich vereinbarte frist kündigen, weiter zahlen und sich am neuen wohnort einen neuen anbieter suchen, wenn er mit seinem jetzigen nicht zufrieden wäre??
interessant wäre auch: was, wenn dies schon mal vorgekommen wäre, der anbieter den umziehenden zu weiteren 24 monaten verpflichtet hätte und ihm aber NICHT mitgeteilt hätte, dass am neuen wohnort die am alten verfügbare bandbreite nicht verfügbar wäre (internet quasi viel langsamer)? wäre der anbieter verpflichtet gewesen, dies ausdrücklich mitzuteilen? oder wäre dies nicht arglistische täuschung?
danke + gruß,
sonja
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