Kündigung Telekom und T-DSL via Sat

Hallo,

schon seit vielen Jahren bin ich Kundin der Telekom, habe einen ganz popligen analogen Anschluss. Ich wohne sehr ländlich, vor vier Jahren habe ich mir deshalb T-DSL via Sat. zugelegt. Diese Leistung wurde in meinen Festnetzvertrag mit eingebucht.

Jetzt ziehe ich - sehr kurzfristig, da ich die Kündigungsfrist nicht einhalten muss - zum 01.05. um. Einen Festnetzanschluss brauche ich nicht mehr, da ich meine Telefonie übers Handy erledige. Und DSL via Sat. brauche ich auch nicht mehr, da vor Ort eine Sat-Anlage eines anderen Anbieters (ist auch sehr ländlich gelegen) bereitsteht und die Möglichkeiten sich deutlich von T-Com abheben.

Als ich gestern bei T-Com angerufen habe, teilte man mir mit, dass ich den Festnetz-Vertrag mit einer Monatsfrist kündigen kann. Der DSL-via-Sat-Vertrag wäre nur mit einer Frist von einem Jahr kündbar, diese Frist hat sich Mitte März verlängert.

Hat wer eine Idee, wie ich kurzfristig aus diesem DSL-Vertrag rauskomme?

Viele Grüße und danke für Eure Antworten!!!

Micha

Hallo,

zum einen bist Du im falschen Brett da es eher um eine Rechtsfrage geht und zum anderen würde ich im Vertrag mal nach „Sonderkündigungsrecht“ schauen. Da Du ja umziehst sollten IMHO hier die Kündigungsfristen ggf. garnicht mehr gelten. Du meldest den Anschluss ja KOMPLETT ab. Da solltest Du ggf. auch nochmal in einen t-com shop vorbeischauen das könnte ggf. helfen.

Gruß
h.

Hallo,

das wäre dann Kulanz. Nur weil jemand umzieht, hat er kein Sonderkündigungsrecht. Der Umzug ist ja nicht durch die Telekom verschuldet. Wenn er seinen Anschluss „mitnimmt“ sieht das anders aus.

Haelge

Nur weil jemand umzieht, hat er kein Sonderkündigungsrecht.

Doch das kann durchaus der Fall sein, nämlich dann wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht die gleiche Leistung erbringen kann.

§ 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

tja, in diesem Fall will der Kunde aber ganz kündigen.
Dieser Umweg würde ggf. gehen, hätte hier aber keinen Erfolg, da die Telekom auch am neuen Standort wohl einen Analog-/ISDN-Anschluss plus Satelit anbieten kann.
Einen Umzugsauftrag in der Hoffnung, dass man dann kündigen kann, würde ich nicht stellen: dann hätte ich höchstwahrscheinlich einen Anschluss am neuen Standort plus 24 Monate Vertragslaufzeit.