Hallo Wissende,
aus einem weiter unten liegenden posting bezüglich Kündigungsfristen
ergab sich für mich eine neue Frage:
Garagen/Stellplatzmietverträge haben ja meines Wissens eine K-Frist
von einem Monat, soweit sie seperat geschlossen wurden. Wie verhält
es sich dann bei Mietvorauszahlungen?
Beispielweise Stellplatz in einer Tiefgarage.
Der ist seit mehr als 15 Jahren gemietet, der restliche Teil der
Tiefgarage gehört dem Mieter des einen Platzes. Der Mieter verfügt
damit als einziger über die gesamte Tiefgarage und nutzt sie als
privates (nicht gewerbliches) Lager.
Kündigungsfrist gesetzlich 1 Monat, Miete wird meist schon im
November komplett für das nächste Jahr bezahlt (überwiesen).
Nur mündlicher Vertrag, nichts schriftliches.
Ist dann eine Kündigung vor Ablauf dieses bezahlten Jahres möglich?
Möglicherweise durch Verkauf des Stellplatzes?
Danke & Gruß
T-Bird
Hallo Wissende,
aus einem weiter unten liegenden posting bezüglich
Kündigungsfristen
ergab sich für mich eine neue Frage:
Garagen/Stellplatzmietverträge haben ja meines Wissens eine
K-Frist
von einem Monat, soweit sie seperat geschlossen wurden. Wie
verhält
es sich dann bei Mietvorauszahlungen?
Beispielweise Stellplatz in einer Tiefgarage.
Der ist seit mehr als 15 Jahren gemietet, der restliche Teil
der
Tiefgarage gehört dem Mieter des einen Platzes. Der Mieter
verfügt
damit als einziger über die gesamte Tiefgarage und nutzt sie
als
privates (nicht gewerbliches) Lager.
Kündigungsfrist gesetzlich 1 Monat, Miete wird meist schon im
November komplett für das nächste Jahr bezahlt (überwiesen).
Nur mündlicher Vertrag, nichts schriftliches.
Ist dann eine Kündigung vor Ablauf dieses bezahlten Jahres
möglich?
Möglicherweise durch Verkauf des Stellplatzes?
Hallo,
hier dürfte die mündliche Vereinbarung massgeblich sein. Allerdings bin ich der Auffassung, dass zumindest mit der Vorauszahlung der Vertrag auf diesen Zeitraum folgt. Im Übrigen dürfte, soweit hier eine WEG tätig war, der Beschluss, eine Tiefgarge zweckzuentfremden für Lagerräume nicht der Baugenehmigung entsprechen.
Gruss Günter
Danke, Günter,
soweit scheint da also nichts anbrennen zu können.
Im Übrigen dürfte, soweit hier eine WEG tätig war,
der Beschluss, eine Tiefgarge zweckzuentfremden
für Lagerräume nicht der Baugenehmigung entsprechen.
Ja, die Garage liegt in einem 5-Familienhaus. Allerdings hat jeder
Stellplatz ein eigenes Grundbuch.
An der WEG nur mit einem Teil (ganz minimal, zum Ärger der Eigentümer)
der Hauskosten beteiligt.
Und es ist wie ein grosser Kellerraum. Da drin liegt im wesentlichen
nur eine Wohnungseinrichtung und wartet auf bessere Zeiten.
Gruss
T-Bird