Hallo,
Bin in einer Leiharbeitsfirma und habe auf meinem Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist abgelten.
Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir erst die Kündigung ausstellen?
Vielen Dank im vorraus
Nein, das muss er nicht.
Danke für deine antwort…
Dir noch ein schönes Wochenende
Mfg Calli
leiharbeit gleich scheissarbeit,dann lieber ohne arbeit.
lass dich nit ausnutzen, sondern nutze aus.
zu deiner frage…keine ahnung , kenn mich nit im sklavenhandel aus.
leiharbeit gleich scheissarbeit,dann lieber ohne arbeit.
lass dich nit ausnutzen, sondern nutze aus.
zu deiner frage…keine ahnung , kenn mich nit im
sklavenhandel aus.
Danke für deine antwort…
Dir noch ein schönes Wochenende
Mfg Calli
Hallo, nö, warum?
du hast 70 Stunden Überstunden angensammelt, dein Chef hat dir mit einer 14 Tage frist gekündigt. Sprich… du musst nicht mehr zur arbeit kommen, sonderen kannst die 14 Tage deine Überstunden abfeiern bei vollem Lohnausgleich.
Vorrausgesetzt dass alles ist mit einem Arbeitsvertrag konform
Grüßle
Hallo, nö, warum?
du hast 70 Stunden Überstunden angensammelt, dein Chef hat dir
mit einer 14 Tage frist gekündigt. Sprich… du musst nicht
mehr zur arbeit kommen, sonderen kannst die 14 Tage deine
Überstunden abfeiern bei vollem Lohnausgleich.
Vorrausgesetzt dass alles ist mit einem Arbeitsvertrag konform
Hallo,
Vielen Dank für die Info,
Wünsch noch schönes Wochenende
Grüßle