Mich würde interessieren, ob es zulässig ist einen Arbeitnehmer zu kündigen während der Probezeit wenn er einen Arbeitsunfall hat und ob man ihm dann den Urlaub nicht ausbezahlt, da er krankgeschrieben ist?
Hi!
Mich würde interessieren, ob es zulässig ist einen
Arbeitnehmer zu kündigen während der Probezeit wenn er einen
Arbeitsunfall hat und ob man ihm dann den Urlaub nicht
ausbezahlt, da er krankgeschrieben ist?
Zweimal JA.
Während der Probezeit in der Regel mit kurzer Frist.
Generell: Innerhalb des ersten halben Jahres auch ohne Probezeit ohne Grund.
Urlaubsabgeltung geht natürlich nur, wenn der AN nachweisen kann, nicht mehr arbeitsunfähig zu sein.
Wie soll Urlaub (auch die Abgeltung ist eine Form der Gewährung) genommen werden, wenn man krank ist?
LG
Guido
Mich würde interessieren, ob es zulässig ist einen
Arbeitnehmer zu kündigen während der Probezeit wenn er einen
Arbeitsunfall hat und ob man ihm dann den Urlaub nicht
ausbezahlt, da er krankgeschrieben ist?
Auch guten Tag.
In der Probezeit darf ohne Grund gekündigt werden. Wenn ein Arbeitgeber dämlich genug ist, einen Grund anzugeben, kann dieser auch angezweifelt werden; im vorliegenden fiktiven Fall ist es dann bspw. zu fragen, wer an dem Arbeitsunfall mit AU „schuld“ ist. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Kündigung wegen Arbeitsunfall, so letzterer auf Nichtbeachtung von UVV o.dgl. durch den AG beruht, zwar durchgeht, aber evtl. Forderungen finanzieller Art des AN begründen könnte. Das ist aber ein sehr weit geschossener Ball …
Urlaub ist natürlich grundsätzlich anteilig zu gewähren bzw. abzugelten.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
Ich könnte mir vorstellen, dass eine
Kündigung wegen Arbeitsunfall, so letzterer auf Nichtbeachtung
von UVV o.dgl. durch den AG beruht, zwar durchgeht, aber evtl.
Forderungen finanzieller Art des AN begründen könnte.
Die Haftung der AG bei Arbeitsunfall ist stark eingeschränkt http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__104.html
Wenn der AG allerdings wegen der Krankschreibung kündigt (und so blöd ist, es auch so zu schreiben), dann greift evtl. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__8.html
Urlaub ist natürlich grundsätzlich anteilig zu gewähren bzw.
abzugelten.
Aber erst, wenn der AN nicht mehr arbeitsunfähig ist.
MfG
Ich setze noch einen drauf
Hi!
Aber erst, wenn der AN nicht mehr arbeitsunfähig ist.
Vorausgesetzt, er ist nicht verfallen
*fg*
LG
Guido
Hallo,
Ich könnte mir vorstellen, dass eine
Kündigung wegen Arbeitsunfall, so letzterer auf Nichtbeachtung
von UVV o.dgl. durch den AG beruht, zwar durchgeht, aber evtl.
Forderungen finanzieller Art des AN begründen könnte.Die Haftung der AG bei Arbeitsunfall ist stark eingeschränkt
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__104.html
Wenn der AG allerdings wegen der Krankschreibung
kündigt (und so blöd ist, es auch so zu schreiben), dann
greift evtl. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__8.htmlUrlaub ist natürlich grundsätzlich anteilig zu gewähren bzw.
abzugelten.Aber erst, wenn der AN nicht mehr arbeitsunfähig ist.
ABER WENN DEM AN VORHER GEKÜNDIGT WIRD, WIRD IHM JA DIE MÖGLICHKEIT GENOMMEN DIESEN ZU NEHMEN, DASS IST DOCH IRGENDWIE WIDERSPRÜCHLICH…
MfG
[MOD] Was soll das denn?
Hallo
Aber erst, wenn der AN nicht mehr arbeitsunfähig ist.
ABER WENN DEM AN VORHER GEKÜNDIGT WIRD, WIRD IHM JA DIE
MÖGLICHKEIT GENOMMEN DIESEN ZU NEHMEN, DASS IST DOCH IRGENDWIE
WIDERSPRÜCHLICH…
Wärst Du so lieb, hier bitte nicht wie wild rumzuschreien?
Niemand kann etwas für die (für mich absolut klar nachvollziehbare) Rechtslage.
LG
Guido
Bitte nicht schreien
Aber erst, wenn der AN nicht mehr arbeitsunfähig ist.
ABER WENN DEM AN VORHER GEKÜNDIGT WIRD, WIRD IHM JA DIE
MÖGLICHKEIT GENOMMEN DIESEN ZU NEHMEN, DASS IST DOCH IRGENDWIE
WIDERSPRÜCHLICH…
Während des Arbeitsverhältnisses geht [bezahlter] Urlaub und Krankschreibung nicht gleichzeitig und danach eben auch nicht. Ich hab das so, wies gehandhabt wird, nicht erfunden. Immerhin bekommt der [Ex-]AN die Abgeltung des Urlaubs ja bzw. hat Anspruch drauf. Warum sich drüber beschweren?