Kündigung trotz AU

Hallo zusammen, hier meine Frage in der Hoffnung auf Antwort:
Der AG hat dem AN gekündigt während der Arbeitsunfähigkeit (nun 8.Woche und Ende nicht in Sicht, vorerst bis zum 20.12. aber wird verlängert da AN zu krank ist)
AG schreibt in der Kündigung (diese ist zum 15.1.) in Anrechnung der noch offenen Resturlaubstage und Überstunden. (insg. 30 Tage).
Kann der AN dem AG trotz AU die Tage anrechnen?
Was ist wenn AN über den 15.1. AU ist? Verfallen diese Urlaubstage oder was passiert)

Hallo.

Handelt es sich um ein Au-Pair?

Ansonsten wäre es nicht mein Gebiet. 

Wenn es ein Au-Pair ist, bitte so darstellen. 

Danke!

Jörg

http://www.latin-aupair.de/

Hallo,

Handelt es sich um ein Au-Pair?

Ansonsten wäre es nicht mein Gebiet. 

Du bist eins der (unendlich) vielen Opfer der automatischen Expertenvermittlung geworden. Diese Automatik versucht anhand des Themas und der Stichworte, die der Fragesteller angibt, einen passenden Experten zu finden. Ohne Einfluss- oder gar Verhinderungsmöglichkeit durch den Fragesteller. In Deinem Falle ist das ‚AU‘ der Überschrift ein Treffer in Deinen Wissensgebieten ‚AU‘-pair. Ist doch toll, oder?

Es gibt nur eine Möglichkeit, diesem Schwachsinn zu entgehen: Expertengebiete LÖSCHEN. Deaktivieren reicht leider nicht.
Alternativ: es gibt einen großen, roten ‚ich-weiß-es-nicht‘-Button.

Gruß
testare_

PW: Früher war das hier mal ein tolles Forum.

Moin Moin,

mir wurde auch schon einmal in Arbeitsunfähigkeit gekündigt. Im Jahr 2007. Da wurde mir der Resturlaub, den ich aufgrund der Krankschreibung nicht in Anspruch nehmen konnte, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Allerdings musste ich einen Anwalt bemühen, um das zu bekommen, was mir zusteht.
Ob die Urlaubstage nach dem 31.12. verfallen, steht eigentlich im Arbeitsvertrag. In den meisten Verträgen steht, dass die Resturlaubstage bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden können, aber das ist nicht überall so. Einfach mal in den Vertrag schauen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Ich bin allerdings kein Rechtsanwalt. Im Zweifel also bitte eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Hallo zusammen, hier meine Frage in der Hoffnung auf Antwort:

Hallo,

Der AG hat dem AN gekündigt während der Arbeitsunfähigkeit
(nun 8.Woche und Ende nicht in Sicht, vorerst bis zum 20.12.
aber wird verlängert da AN zu krank ist)

Ist der AG denn vor der Kündigung überhaupt seinen Pflichten aus § 84 Abs. 2 SGB IX nachgekommen ?
Falls nicht, könnte eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend sein, falls die Klagefrist ( 3 Wochen) noch nicht abgelaufen ist
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

AG schreibt in der Kündigung (diese ist zum 15.1.) in
Anrechnung der noch offenen Resturlaubstage und Überstunden.
(insg. 30 Tage).
Kann der AN dem AG trotz AU die Tage anrechnen?

Nein
Für Urlaub gibt es die Vorschrift des § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
die auch sinngemäß für Zeitguthaben angewendet werden kann.

Was ist wenn AN über den 15.1. AU ist? Verfallen diese
Urlaubstage oder was passiert)

Bis zum 31.03. des Folgejahres gibt es mindestens keinen Urlaubsverfall wg. § 7 Abs. 3 BUrlG, danach wird es etwas komplizierter

&Tschüß
Wolfgang