Kündigung,Trotz Freizeitkonto/Überstunden

Liebe/-r Experte/-in,

Bin in einer Leiharbeitsfirma(in Probezeit) und habe auf
meinem
Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die
Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist

Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen
Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir
erst die Kündigung ausstellen?

Vielen Dank im vorraus

hallo,

die kündigungsfrist in der probezeit ist allgemein mit 14 tagen im vertrag fixiert.
so bedeutet das, mit fristgerechtem zugang der kündigung die stunden aus den arbeitszeitkonto abbummeln. aber sollten für die reguläre arbeitszeit zum stundenlohn zulagen gezahlt worden sein, die nicht monatlich ausgezahlt wurden, besteht der anspruch auf diese für die geleisteten arbeitsstunden des zeitkontos

mfg
SN

Hallo Calli,
sorry ich war einige Zeit geschäftlich unterwegs.

Zu der Frage. Leider kann ich es kurz machen.
Der Arbeitgeber hat das Recht, die erarbeiteten Überstunden mit der Kündigungsfrist abzugelten, zumal in der Probezeit.
Es sei denn in dem Anstellungsvertrag gibt es eine andere Regelung hierzu.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG
Borkuschter

hallo,
danke dir für die Info

hall,
danke für die info