Liebe/-r Experte/-in,
Bin in einer Leiharbeitsfirma(in Probezeit) und habe auf
meinem
Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die
Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist
Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen
Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir
erst die Kündigung ausstellen?Vielen Dank im vorraus
hallo,
die kündigungsfrist in der probezeit ist allgemein mit 14 tagen im vertrag fixiert.
so bedeutet das, mit fristgerechtem zugang der kündigung die stunden aus den arbeitszeitkonto abbummeln. aber sollten für die reguläre arbeitszeit zum stundenlohn zulagen gezahlt worden sein, die nicht monatlich ausgezahlt wurden, besteht der anspruch auf diese für die geleisteten arbeitsstunden des zeitkontos
mfg
SN