Kündigung,Trotz Freizeitkonto/Überstunden

Liebe/-r Experte/-in,

Bin in einer Leiharbeitsfirma(in Probezeit) und habe auf meinem
Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die
Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist
abgelten.

Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen
Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir
erst die Kündigung ausstellen?

Vielen Dank im vorraus

Hallo Calli,
Leiharbeitsfirmen sind nicht mein Spezialgebiet, aber im Normalfall gilt Folgendes:
In der Probezeit kann jederzeit ohne Begründung gekündigt werden. Die Kündigungsfrist, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde muss eingehalten werden. Wenn Deine Kündigungsfrist 14 Tage sind, heist dies nur, dass Dein Arbeitgeber Dich noch 14 Tage bezahlen muss nachdem er die Kündigung ausgeprochen hat. Wenn Du als noch Überstunden hast, kannst Du verlangen, dass er diese auszahlt - dann müsstest Du weitere 2 Wochen beschäftigt werden. Die Möglichkeit, die Stunden als Freizeit zu geben besteht natürlich auch. Das bedeutet also in Deinem Fall, Du bekommst 14 Tage lang Geld, musst aber nicht mehr zur Arbeit gehen.
Ich Empfehle Dir, Dich bei der Arbeitsvermittlung zu melden - die müßten genau Bescheid wissen ob das ok ist. Noch ein Tipp: Nichts unterschreiben, wenn Dein jetziger Chef eine Freistellunserklärung oder ähnliches vorlegt!
Thomas Otte

Hallo also soviel wie ich weiss hat der Arbeitgeber das Recht Dich in der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu Kündigen. Den Freizeitausgleich kann er Dir entweder ausbezahlen oder in freie Tage abgelten und wenn er das in die Kündigungsfrist einschließt ist das ja auch in Ordnung weil Du ja dafür auch bezahlt wirst.
MfG Merlin

Hallo Calli,
da bin ich überfragt; ich bin mehr Ansprechpartner für Schwerbehindertenfragen.
Tut mir leid.
BVP

Hallo Calli,
wenn der AG kündigt, kann er in der Kündigungszeit die Überstunden „erledigen“ indem, dass Du nicht mehr arbeiten musst. So würde ich es sehen. Will er die 70 Üstd ausbezahlen, arbeitest Du noch mal 2x35 und er bezahlt Dir mit dem Ende des Arbeitsvertrages die Zeit bis zum Ende, die Du noch arbeitest (also 2x35 Std) und 70 Std in Summe auf einmal aus.

Sollten noch Fragen sein, genre wieder!

Susanne

Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die
Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist
abgelten.

Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen
Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir
erst die Kündigung ausstellen?

Vielen Dank im vorraus

Hallo,

meiner Meinung nach können angesammelte Überstunden eine Kündigung nicht verhindern oder verschieben. Selbstverständlich müssen die Überstunden aber ausbezahlt werden, wenn sie vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht als Freizeit genommen werden können.

Gruß
Hajo

Ich fürchte, der Arbeitgeber kann trotz Überstunden kündigen. Eine andere Frage ist, ob überhaupt Freizeitausgleich für Überstunden vereinbart wurde oder ob sie zu vergüten sind.

Stellen Sie bitte diese Frage bei den Arbeitsrechtlern.
Danke

Hallo,

Vielen Dank für die Info,

Wünsch noch schönes Wochenende

Hallo,

Vielen Dank für die Info,

Wünsch noch schönes Wochenende.

Hallo,

Vielen Dank für die Info,

Wünsch noch schönes Wochenende…

Hallo,

meiner Meinung nach können angesammelte Überstunden eine
Kündigung nicht verhindern oder verschieben.
Selbstverständlich müssen die Überstunden aber ausbezahlt
werden, wenn sie vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses
nicht als Freizeit genommen werden können.

Hallo,

Vielen Dank für die Info,

Wünsch noch schönes Wochenende

Gruß
Hajo

Nein, meines Erachtens nach nicht, die Kündigung ist nicht abhängig davon, dass ob du Überstunden hast oder nicht, sondern von deiner Arbeitsleistung, bzw. der Möglichkeit dich weiter Einsetzen zu können.
Eine Kündigung ist rechtens, solange sie nicht andere Vorschriften verletzt. Sie kündigen dir und sagen dir gleichzeitig, dass du aufgrund deiner Überstunden nicht mehr Arbeiten kommen musst, also rein rechtlich alles OK. LG.

in der Probezeit, kann der Arbeitgeber ohne angaben von gründen jederzeit kündigen, also ich weiß nicht wie es andere sehen aber ich bin der Meinung er hat daß Recht auf seiner seite, da man in der Probezeit keinen urlaubsanspruch hat, sind es in diesem fall die zwei Wochen Überstunden.

mfg

Danke für die Info

Mfg

Danke für die Info

Mfg.

Hallo Calli!

Soweit ich informiert bin, darf der Arbeitgeber das so machen…er hält sich ja an die Vertragliche Kündigungsfrist.

Würde gerne nochmal genauer nachsehen, aber komme da momentan zeitlich nicht zu, da ich erst seit wenigen Tagen von meiner Entbindung aus dem Krankenhaus entlassen bin und sich hier erstmal alles einspielen muss.

Tut mir leid, dass ich dir momentan nicht mehr helfen kann.
Lieber Gruß, Sandra.

Hallo Sandra,

Hat sich alles erledigt,trotzdem danke

mfg Heiko

Hallo,
die Überstunden müssen entweder ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Mit der Kündigungsfrist hat das nichts zu tun. Da du noch in der Probezeit bist, hast du hier schlechte Karten.

Leiharbeitsfirma(in Probezeit) und
Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die
Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist
abgelten.

Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen
Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir
erst die Kündigung ausstellen?

Danke für die Auskunft…