Hallo Experten,
zum Sachverhalt: In ein, Betrieb mit einem Mitarbeiter (plus der Chef) wird der Mitarbeiter für mehrere Wochen krankgeschrieben, es besteht sogar der Verdacht, dass der Arbeitnehmer nie wieder arbeiten kann. Der kleine Betrieb kann sich diese Ungewissheit aber nicht leisten und möchte den Mitarbeiter „loswerden“.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Kündigung?
Stimmt es, dass der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit auf sein Arbeitslosengeld bekommt?
Danke und Grüße
Stephan
Hallo!
Fachlich geantwortet: in einem so kleinen Betrieb gilt kein Kündigungsschutzgesetz. Dem AN kann gemäß den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gekündigt werden.
Ja, der Aufhebungsvertrag könnte für den AN eine Sperrfrist bedeuten.
Moralische Antwort: Ist es wirklich nötig, gleich zu kündigen? Ich verstehe, dass es für kleine Betriebe schwerer ist - aber der Betrieb zahlt doch ohnehin nur die 6 Wochen gesetzliche Lohnfortzahlung. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.
Viele Grüße,
Snoef
Hallo Swantje,
erstmal danke für Deine Antwort!
Ja, es ist nötig, er ist immer wieder mal zwei Wochen krank und der Chef darf dann alleine arbeiten und für ihn weiterzahlen- klar ist es nicht ds volle Gehalt, aber er arbeitet ja gar nix!
Unter welchen Umständen kriegt er eine Sperre auf sein Arbeitslosengeld? Der unterschreibt den Aufhebungsvertrag ja nicht, wenn er eine Sperre bekommt!
Danke
Stephan
Hallo Stefan,
also, wenn der Arbeitnehmer immer mal wieder kommt (also nicht dauernd krank geschrieben ist) könnte der Arbeitgeber ja die Kündigung in einer „Gesund-Zeit“ aussprechen. Ob und in wieweit das aber moralisch verwerflich (oder auch nicht) ist, ist ne ganz anderen Diskussion 
Aber vielleicht wäre es gar nicht schlecht, wenn er sich mit dem Arbeitnehmer mal unter 4 Augen zusammensetzen würde und sich mal erkundigen, wie’s dem Arbeitnehmer gesundheitlich geht und was da in Zukunft für Veränderungen zu erwarten sind. Kann ja sein, daß durch einen Krankenhausaufenthalt / Kur alles wieder gut wird…
Vielleicht können sie die beiden ja so einigen, daß der Arbeitgeber kündigt (wegen Arbeitslosengeld) und der Arbeitnehmer ne Abfindung kriegt.
Hoffe, zumindest ein bisserl geholfen zu haben
Petzi
Hi Harry,
soweit ich weiss gab es mal vor 2 Jahren ein Urteil wonach einem Arbeitnehmer gekündigt werden kann wenn er mehr als 60 Tage im Jahr krank ist. Begründung: nicht tragbar für den Betrieb
Aber frag mich jetzt nicht nach dem Aktenzeichen, das weiss ich nicht, es stand damals in der Zeitung…
Grüße,
Chris