Kündigung trotz SB

Hallo,

ich arbeite seit 01.11.2011 in einer Firma mit einer vereinbarten Probezeit von 6 Monaten. Läuft am 30.04.12 aus. Heute wurde mir gekündigt.

Ich bin aber zu 70 % schwerbehindert. Mine SB war meinem Arbeitgeber auch bekannt.

Macht es Sinn auf Kündigungsschutz bzw. Abfindung zu klagen ?

Ich möchte jedenfalls kein Geld für unfähige Anwälte ausgeben, die dann trotz Niederlage einen Haufen Geld einstreichen (Anwälte sollte nach Erfolg bezahlt werden).

Vielen Dank für Eure Infos.

Leider hat die SB innerhalb der Probezeit keinen Einfluss. Das heißt, die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen rechstkräftig. Eine Klage wäre aussichtslos

Hallo winny63,
ich habe im Internet unter http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… folgendes gefunden:
Zwar gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für den Arbeitnehmer erst nach der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten und auch nur dann, wenn mindestens elf Arbeitnehmer in dem Betrieb arbeiten, und gewöhnlich dauert eine vertraglich vereinbarte vorgeschaltete Probezeit eben genau sechs Monate. Die vorgeschaltete Probezeit kann jedoch auch über die sechsmonatige Wartezeit des KSchG hinausgehen, also etwa neun oder im Ausnahmefall sogar zwölf Monate dauern. Ist die Wartezeit von sechs Monaten abgelaufen und arbeiten mindestens sechs Arbeitnehmer (ab dem 01.01.2004: elf Arbeitnehmer) in dem Betrieb Ihres Arbeitgebers, erfaßt der gesetzliche Kündigungsschutz nach dem KSchG ein solches Arbeitsverhältnis also schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit.

Das gleiche gilt, wenn Sie schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs.2, 3 Neunes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind. Auch dann genießen Sie den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX zwar erst nach der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten (§ 90 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Auch hier kann eine vertraglich vereinbarte Probezeit diese gesetzliche Grenze jedoch überschreiten. Ist vertraglich eine Probezeit von mehr als sechs Monaten vereinbart, so erfaßt der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX das Arbeitsverhältnis nach Ablauf von sechs Monaten und damit während der Restdauer der vertraglichen Probezeit.
Ich hoffe, diese Info hilft Ihnen weiter.
Gruß
BVP

Hallo, wurde der IFD Indegrationsfachdienst eingeschaltet, die Kündigung eines Schwerbehinderten Arbeiters ist nur über Ihn möglich. Ist es eine Betriebsbedingte Kündigung? Abfindung bei 6 Monaten nee das klappt nicht. Heut zu Tage geht ohne Anwalt nichts mehr.
Schließe dich einem Sozialverband an Mitgliedsbeitrag 54 Euro da sind die Anwaltskosten mit drin. Solltest Du gleich einen Anwalt brauchen mußt Du 2 Jahre Rückwirkend zahlen. Ist eine Alternative.

Innerhalb der Probezeit ist jederzeit eine Kündigung mit 14 Tagen Kündigungsfrist möglich. Wenn es keine Formfehler bei der Kündigung gibt, besteht keine Chance für eine Klage. Kündigungsschutz greift erst ab dem 6. Monat. Auf Abfindung kann nicht geklagt werden, weil es in diesem Fall keinen Rechtsanspruch dafür gibt. Da SB nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden können, wäre nur von dort Hilfe zu erwarten.

Bist Du von Deinem Arbeitgeber als Schwerbehinderter beim Arbeitsamt gemeldet worden? Auf welche GdS bekamst Du einen GdB von 70? Probezeit ist Probezeit.
Gruß
Friedhelm

Hey,versuche Doch mal beim örtl.SoVD,die können Dir weiterhelfen!Da wrirst Du auch nicht ausgenommen!Mfg.richter63

Hallo,

der besondere Kü-Schutz für schwerbehinderte AN beginnt erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses zu wirken gem. § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__90.html
Diese Vorraussetzung ist hier bei Kündigung zum 30.04. nicht gegeben.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
konnte erst heute deine Mail lesen.Nein, Du kannst leider nichts machen. Die Fristen der Probezeitkündigung sind eingehalten und hier hast Du keinen besonderen Schutz über die Schwerbehinderung.Probezeitkündigungen sind klar definiert und auch ,falls vorhanden ein Betriebsrat kann da nichts Entscheidendes tun. Ein Tipp: Trete einer Gewerkschaft bei so hast Du immer einen kompetenten Ansprechpartner im Arbeitsleben und mit Deinem Beitrag auch Arbeits- und Rechtschutz.Ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute und einen neuen Arbeitsplatz.
Viele Grüße
Roberta

Hallo Winny63, in der Probezeit ist nichts zu machen.
Grüssle JoAn

Also innerhalb der Probezeit besteht der Kündigungsschutz soweit mir bekannt ist nicht. Das bedeutet das der Arbeitgeber dich während der Probezeit ohne Angabe von gründen kündigen kann er muss nur das Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertretung darüber informieren aber es bedarf keiner Zustimmung.