Hallo,
ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden.
Folgender Fall:
Mein Vater wurde in der vergangenen Woche (Ende Feb.)nach ca. 5 Jahren Betriebszugehörigkeit betriebsbedingt mit zu Ende März gekündigt. Er erhielt als ältester Angestellter (56 Jahre) und einziger diese Kündigung, die Auslastung (Branche Ingenieursüberlassung) ist nahezu lügenlos gewesen. Mein Vater ist in den neuen Bundesländern angestellt.
Einen Tag bevor er gekündigt wurde teilte er seinem Chef mündlich mit, das er aufgrund einer schweren Diabetes und div. OP´s einen Schwerbehindertenausweis 50% erhalten habe. Dieser ist in den vergangenen Dez. (Zeitpunkt der Genehmigung) datiert und liegt dem Unternehmen jetzt (nach Erhalt der Kündigung) auch in schriftlicher Form vor.
Hier nun meine Fragen:
- Ist eine Kündigung unter diesen Umständen rechtsgültig?
- Wurden hier die richtigen Kündigungsfristen angewendet?
- Welche Pragagraphen und Gestzen sind beim Widerspruch hilfreich?
- Mit welchen Anwaltskosten müßte man bei einem Prozess rechnen?
Vielen Dank Jan
Hallo
Mein Vater wurde in der vergangenen Woche (Ende Feb.)nach ca.
5 Jahren Betriebszugehörigkeit betriebsbedingt mit zu Ende
März gekündigt. Er erhielt als ältester Angestellter (56
Jahre) und einziger diese Kündigung, die Auslastung (Branche
Ingenieursüberlassung) ist nahezu lückenlos gewesen. Mein
Vater ist in den neuen Bundesländern angestellt.
Einen Tag bevor er gekündigt wurde teilte er seinem Chef
mündlich mit, das er aufgrund einer schweren Diabetes und div.
OP´s einen Schwerbehindertenausweis 50% erhalten habe. Dieser
ist in den vergangenen Dez. (Zeitpunkt der Genehmigung)
datiert und liegt dem Unternehmen jetzt (nach Erhalt der
Kündigung) auch in schriftlicher Form vor.
Hier nun meine Fragen:
- Ist eine Kündigung unter diesen Umständen rechtsgültig?
Eigentlich ist die Kündigung unwirksam. Gehen wir aber einfach mal davon aus, daß der AG bestreitet zum Zeitpunkt der Kü von der Schwerbehinderteneigenschaft gewußt zu haben (oder ist die mündliche Information beweisbar?): Dann ist die Kü trotzdem erst mal schwebend unwirksam, da die Zustimmung des zständigen Integrationsamtes eingeholt werden muß. Sollte diese Zustimmung erteilt werden, entfaltet die Kü ganz normal ihre Wirkung. Im anderen Fall bleibt sie unwirksam. Weiteres siehe unten. (Kleiner Tipp: falls das nicht geschehen ist, zur Sicherheit den AG noch einmal nachweislich von der Schwerbehinderung informieren. Entweder persönliche Übergabe unter Zeugen oder aber Einwurfeinschreiben)
- Wurden hier die richtigen Kündigungsfristen angewendet?
Gilt ein Tarifvertrag? Wenn ja: was steht da drin? Wenn nein: Kü müßte umgedeutet werden auf den Beendigungstermin 30.04.04(vorausgesetzt „ca. 5 Jahre“ heißt „mehr als 5 Jahre“! sonst wäre die Kü fristgerecht)
- Welche Pragagraphen und Gestzen sind beim Widerspruch
hilfreich?
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre sicherlich hilfreicher als ein Gesetzesbuch. BGB, SGB, KSchG, eventuell TVG
- Mit welchen Anwaltskosten müßte man bei einem Prozess
rechnen?
Kommt auf den Streitwert an. Erst mal ein Beratungsgespräch (Höchstsatz 180 €) wahrnehmen und ausführlich die Rechtslage erörtern. Ich glaube jetzt so aus dem Bauch heraus eher nicht, daß die Zustimmung des Integrationsamtes kommen wird.
Zwei (nicht ganz unwichtige) Frage noch:
Wieviele AN arbeiten denn im Betrieb? Existiert ein BR?
Gruß,
LeoLo