Bin in einer Leiharbeitsfirma und habe auf meinem Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist abgelten.
Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir erst die Kündigung ausstellen?
Du bist ueber den Begriff „Abmahnung“ bei mir gelandet. Ich bin aber fuer „Abmahnungen“ im Internet zustaendig. Bitte such nen Experten fuer „ARBEITSRECHT“.
Wie lautet der Kündigungsgrund?
Der Arbeitgeber darf Überstunden, sowie Urlaubsanspruch, auf die Kündigungsfrist anrechnen.
Gruß
Bin in einer Leiharbeitsfirma und habe auf meinem
Freizeitkonto 70 Überstunden.(35 Stunden woche,also 2 Wochen)
Nun habe ich meine Kündigung binnen 14 Tage erhalten,die
Überstunden tut der Arbeitgeber gleich mit der Kündigungsfrist
abgelten.
Meine Frage:Muss ich nicht erstmal meinen
Freizeitausgleich/Überstunden absetzen und danach kann er mir
erst die Kündigung ausstellen?
die Antwort auf diese Frage gehört zwar nicht zu meinem Hauptwissensbereich, ich traue mir aber trotzdem eine zu.
Der Arbeitgeber kann bei einer begründeten fristgerechten Kündigung vorhandene Urlaubstage und/oder Überstunden gegen die Kündigungsfrist aufrechnen. Er darf nur nichts kürzen oder wegstreichen und müßte im Zweifelsfall (z.B. mehr Stunden als Kündigungsfrist) auch noch einen finanziellen Ausgleich schaffen.
Gruß