ich habe vor 1,5 jahren einen Mietvertag unterschrieben wo eine genaue Mietdauer vom 01.04.2008-01.04.2010 genannt ist. Nun bin leider arbeitslos geworden und kann sie mir nicht mehr leisten. Mein vermieter besteht aber auf einhaltung der Mietdauer von 2 jahren. Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus diesem Vertrag zu kommen?
Kann mir jemand helfen??
so weit ich weiß, gibt es keine wirkliche Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen.
Was du machen könntest ist, mit deinem Vermieter besprechen, ob er direkte Nachmieter, um die du dich kümmern würdest, akzeptiert.
Er kann dann allerdings auswählen, ob und welchen er als Nachmieter annimmt.
So bin ich damals aus der Sache rausgekommen.
Weitere Möglichkeiten kenne ich leider nicht.
Hast du mal gefragt, ob es ihm lieber ist, wenn du wohnen bleibst und gar nichts mehr zahlen kannst? Bis er dich rausgeklagt hat, ist der Vertrag auf alle Fälle ausgelaufen und er muss erst mal die Kosten vorstrecken. Vielleicht ist ihm das ja lieber als Nachmieter zu akzeptieren.
Wenn vereinbart wurde, dass frühestens zum 01.04.2010 gekündigt werden kann bzw. das Kündigungsrecht bis zu diesem Zeitpunkt für beide Parteien ausgeschlossen ist, dann ist diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Arbeitslosigkeit gibt es nicht.
Wenn aber ein Zeitmietvertrag geschlossen wurde, in welchem die Mietzeit vom 01.04.08 bis zum 01.04.2010 vereinbart wurde, dann könnte dies eventuell unwirksam sein. Zeitmietverträge sind nur dann wirksam, wenn auch Gründe für diese Befristung genannt werden.
Wenn kein Grund für die Befristung genannt wird, ist die Befristung m.E. unwirksam und das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Gruß
Sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
tut mir Leid, dass ich erst jetzt antworte…
Bei Zeitmietverträgen schaut es meiner Meinung nach
schlecht aus mit einer vorzeitigen Kündigung. Lässt
sich der Vermieter denn gar nicht darauf ein? denn
schließlich könnte es ja durch die Arbeitslosigkeit zu
Mietausfällen kommen, wenn SIe nicht mehr zahlen
können. Haben Sie schon versucht dies dem Vermieter zu
erklären?
LG mitredenwill
PS: Hoffe andere können hier besser helfen.