Kündigung trotz Zusage

Vielleicht kann mir jemand helfen. habe gestern eine Absage bekommten, trotz Zusage. Folgender Wortlaut wurde auf meinen AB gesprochen:

„Hallo Herr…-Eine gute Nachricht. Wie wollen Sie zum 01.12.05 einstellen, zunächst befristet auf 2 Jahren. Ich würde Sie gerne zur Vorstandssitzung am 14.11. reinnehmen. Die Arbeitsverträge werde ich Ihnen dann am 15.11. oder am 16.11 zuschicken. Voraussetzung ist noch, dass Sie bis zum 14.11. das Arbeitszeugnis Ihres letzten Arbeitgebers zuschicken.“

Ich habe dann das Arbeitszeugnis reingeschickt. Und jetzt ein paar Tage später die Absage erhalten. Wusste gar nicht wie mir geschah.

Habe aufgrund dieser Aussage ein anderes Angebot abgesgat. Habe ich denn jetzt etwaige Schadensersatzansprüche. Denn ich stehe jetzt ohne Nichts da.
Vielen lieben dank an Alle.

Nachtrag:
Eine Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber lag bereits vor. Habe dort allerdings nur 4 Monate gearbeitet. Und das erhaltene Zeugnis war eigentlich gut.

Eher nicht!
Hi!

Zunächst: Bitte allgemein nach den Regeln formulieren!
Bevor hier dicht gemacht wird, bekommst Du aber trotzdem meinen Senf.

Habe aufgrund dieser Aussage ein anderes Angebot abgesgat.
Habe ich denn jetzt etwaige Schadensersatzansprüche. Denn ich
stehe jetzt ohne Nichts da.

Da im fiktiven *g* Schreiben steht: „Wir wollen Sie einstellen“ und nicht „wir werden Sie einstellen“, halte ich einen Anspruch auf Schadenersatz (der in der Regel das Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wäre) für eher nicht gegeben!

Allerdings ist ein Vertrag eine „beidseitige Willens erklärung“, weshalb ich an mir selbst ein wenig zweifel!

Vielleicht kommt ja noch was…

LG
Guido

Nachtrag:
Eine Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber lag bereits
vor. Habe dort allerdings nur 4 Monate gearbeitet. Und das
erhaltene Zeugnis war eigentlich gut.

Hallo!

Eigentlich gut… was heißt das denn? Hörte es sich für Dich gut an oder hast Du es vom Fachmann prüfen lassen?

Vieles hört sich gut an, ist aber im Grunde ein vernichtendes Urteil!

Gruß
Carmen

Eigentlich gut… was heißt das denn? Hörte es sich für Dich

gut an oder hast Du es vom Fachmann prüfen lassen?

Vieles hört sich gut an, ist aber im Grunde ein vernichtendes
Urteil!

Gruß
Carmen

Habe es schon prüfen lassen - und es war nicht schlecht. Da ich nur 4 Monate da war (Befristung) ist das Zeugnis halt auch kurz ausgefallen. Deswegen habe ich auch bei der Bewerbung die Arbeitsbestätigung mitgeschickt. Wieso sagen Sie mehr zu und legen gleichzeitig soviel Wert auf das Zeugnis. DAnn warte ich doch erst mal ab, was drin steht.
MfG
Marco

Hi!

Zunächst: Bitte allgemein nach den Regeln formulieren!

Da im fiktiven *g* Schreiben steht: "Wir wollen Sie

einstellen" und nicht „wir werden Sie einstellen“,
halte ich einen Anspruch auf Schadenersatz (der in der Regel
das Entgelt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wäre) für eher
nicht gegeben!

Allerdings ist ein Vertrag eine „beidseitige
Willens erklärung“, weshalb ich an mir selbst ein wenig
zweifel!

Hab es grad nochmal abgehört. Es steht drin „Wir möchten Sie einstellen…“. Was heisst dass jetzt, dass Du im Zweifel bist. Würdest Du zum Anwalt gehen. Wie sehen da meine Aussichten aus?
Danke
MfG

Ich weiß es nicht!
Hi!

Hab es grad nochmal abgehört. Es steht drin „Wir möchten Sie
einstellen…“. Was heisst dass jetzt, dass Du im Zweifel
bist. Würdest Du zum Anwalt gehen. Wie sehen da meine
Aussichten aus?

Dass ich zweifel, heißt nichts weiter, als dass ich es nicht weiß!
Ob ich zum Anwalt gehen würde? Vermutlich nicht, da ich nicht auf eine telefonische „Zusage“ hin eine andere Stelle abgelehnt hätte…
Meine Einschätzung (reine Gefühlssache!) geht eher in Richtung: Vergiss es!
Aber ich kann auch zu 100 % falsch liegen!

Existiert eine Rechtschutzversicherung? Dann ab zum Anwalt!

Wenn keine RS-Versicherung existiert:
Eine erste Beratung kostet auch nicht die Welt, und der Fachanwalt für Arbeitsrecht wird mit allen existierenden Fakten, die hier nicht vorliegen, garantiert eine bessere Prognose geben können, als das hier möglich ist!

Sorry!

LG
Guido

Hallo Marco,

als sicher rechtlicher Laie sehe ich zwei Probleme:
a) „Ich möchte Sie einstellen“ kann viel heißen (ich möchte auch viel:wink:), ist aber für mich nicht bindend, vor allem im Zusammenhang mit einer erwähnten Vorstellung vor dem Vorstand mit erst anschließendem(!) Vertragsabschluss.
b) Wird in dem Telefonat klar ausgedrückt, dass der Arbeitsvertrag noch zugesendet wird. Dies würde für mich bedeuten, dass der AG Dir erst noch ein konkretes Angebot unterbreiten will, dem Du zunächst sogar noch zustimmen musst (nämlich durch Deine Unterschrift, die Du sicher auch noch verweigern könntest, sollten für Dich untragbare Vertragsbedingungen vorgeschlagen werden). Vorher hat er nur die Bereitschaft für ein Angebot signalisiert.

Aber auch ich sage: Gerade im Arbeitsrecht sind für mich sehr überraschende Dinge vor Gericht möglich. Dies beurteilen kann aber bestenfalls ein Arbeitsrechtler.

Grüße
Jürgen

[MOD]: Artikel abgeschlossen
Bitte Brettrichtlinien beachten!

Ach ja… wenn du eine Rechtsschutzversicherung haben solltest… ab zum Anwalt.

Gruß vom MOD