Kündigung trotz Zwangsverwaltung?

Wenn man eine Eigentumswohnung bei Gericht ersteigert, in welcher noch Mieter wohnen. Kann man die Mieter aufgrund Eigenbedarfs kündigen, obwohl die ETW noch unter Zwangsverwaltung steht? Wenn ja, wie?

Wenn man so fragt, gibt es nur eine Antwort:
Mit professioneller Hilfe: Einem Fachanwalt.

Sonderkündigungsrecht nach ZV ist einem Mieter gegenüber nur sehr schwer durchsetzbar. Es orientiert sich mehr oder minder am normalen Kündigungsrecht. So erklärte es mir ein Rechtspfleger am Amtsgericht.
Achtung: Nach Zuschlag muss das Sonderkündigungsrecht binnen kürzester Zeit geltend gemacht werden, sonst verfällt es.

vnA