Hallo, ich hätte mal gerne gewusst wie so etwas abläuft, hat jemand schon erfahrungen oder kennt sich hiermit aus?
Ein Arbeiter ist jetzt seit ca.9,5 Jahren in einem 800Mann betrieb fest angestellt. Der Wirtschaftslage entsprechend werden jetzt über die Sozialauswahl ca.120 Arbeiter entlassen. Jetzt meine Fragen, nach welchen Kriterien der Arbeiter wird hier ausgewählt? z.b, zählt es mit hinein wenn man Immobilien-schulden hat, Kann man gekündigt werden wenn man schon ca 6Monate im Krankenstand ist und Krankengeld bezieht? Bekommt man bei so einer Kündigung ne Abfindung?
die Immobilie oder die Krankheit spielen keine Rolle. Die Kriterien sind abschließend in § 1 III KSchG geregelt.
(3) 1Ist einem Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des Absatzes 2 gekündigt worden, so ist die Kündigung trotzdem sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat; auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. 2In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. 3Der Arbeitnehmer hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung als sozial ungerechtfertigt im Sinne des Satzes 1 erscheinen lassen.
Eine Abfindung ist nicht Pflicht, meistens aber Gegenstand von Sozialplänen, die Höhe richtet sich auch nach der finanziellen Lage des Betriebs, denn Geld, das es nicht gibt, kann man auch nicht ausgeben.
Orientierungsgröße: 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr, kann aber auch bedeutend mehr oder weniger sein.