Kündigung / Überschneidung Arbeitsverhältnisse

Hallo,

folgende Situation:
AN hat 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende und noch 5 Wochen Resturlaub. AN möchte zum 01.08. eine neue Stelle annehmen.

Ist es möglich, bei der einen Stelle zum 01.08. anzufangen und gleichzeitig aber die alte Stelle erst zum 31.08. zu kündigen ? Vorausgesetzt der alte Arbeitgeber würde zustimmen, den Resturlaub am Ende zu nehmen, so dass ja in der ca. 3. Juliwoche der letzte Arbeitstag wäre …

Geht sowas ?

Gruß,
Muckel

Hallo,

nein, das geht nur mit einer zweiten Lohnsteuerkarte (Klasse 6). Ich empfehle, den Urlaub so weit zu nehmen, wie es geht und den Rest abgelten zu lassen (auszuzahlen). Ggf. kann auch der neue Arbeitgeber den Urlaub übernehmen (der alte AG muss eine Urlaubsbescheinigung über genommenen Urlaub ausstellen und welcher eben noch nicht genommen wurde). Allerdings wäre der neue Arbeitgeber dann zu Recht ein wenig vergrätzt. Eine andere Möglichkeit wäre noch, mit dem neuen AG als Eintrittstermin den 1.9. zu vereinbaren.

Die Möglichkeit mit der Auszahlung des Urlaubs ist aber am praktikabelsten. Oder: jetzt schon kündigen und die fünf Wochen noch nehmen. Geht ja noch.

Viel Glück!

Hallo, bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens ist dies nicht möglich! Allein aus versicherungstechnischen und rententechnischen Gründen schon nicht. Der AN wäre ja dann für ein und den selben Zeitraum rentenversichert!

Aber gerne eine andere Meinung noch einholen!

Viel Erfolg!

Es muss natürlich heißen „zweimal rentenversichert“!

Mit erlaubnis von alten AG geht fast alles. Nür für den Anfang bei Neue AG, wird mann eine zweite Steuerkarte ausstellenlassen müssen (denke ich).

Erzwingen kann mann das alles Nicht. Rein Rechtlich ist mann noch vertraglich gebunden bis zum letzten Tag, das heisst auch wärend die Urlaub!

Grüß Jason

Formal juristisch hätte da jeder der beiden Arbeitgeber einen Kündigungsgrund (wenn es sich jeweils um ein Vollzeitarbeitsverhältnis handelt), weil die Doppelarbeit gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Die saubere Lösung wäre, mit dem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln, in dem beide Seiten auf die Kündigungsfrist verzichten.

Ernst-Erwin

Hallo,

grundsätzlich ist es nicht möglich, bei der einen Stelle zum 01.08. anzufangen und gleichzeitig aber die alte Stelle erst zum 31.08. zu kündigen.

Da ich nicht weiss, wie der alte Arbeitgeber von AN ist, aber wie wäre es dann, wenn AN mit ihm verhandelt, den Resturlaub auszahlen zu lassen und den Vertrag einvernehmlich zum 31.07.10 zu kündigen!! AN wird bei
der Verhandlung bestimmt sprüren, wie der Arbeitgeber sich darauf reagiert. Falls er sich zögert, kann AN
ihm immer noch entgegenkommen und anstatt die volle Summe z.B. zw. 10%-20% weniger verlangen.
AN muss einfach abwägen, welche Bedeutung der neue Job hat und vor allem verdient AN sicherlich mehr!

Abgesehen davon verstehe ich nicht ganz, dass der neue Arbeitgeber AN unbedingt zum 01.08.10 haben will!! Auch hier soll AN auf jeden Fall versuchen, mit ihm zu sprechen, ob AN später anfangen kann. Ich bin sicher, dass man in dem Gespräch eine „Lösung“ finden kann.
(AN hat 5 Wochen Urlaub!)

Viel Erfolg!

Hallo Muckel,

das geht leider nicht, da der Gesetzgeber vorschreibt, daß die gesamte Urlaubszeit zur Erholung genutzt werden muß. Es würde nur gehen, wenn der neue AG den vollen Jahresurlaub (in der Regel fünf Wochen) zubilligt; das ist aber unwahrscheinlich, da er das nicht muß. Beim Wechsel von einem AG zum nächsten wird der Urlaub arbeitszeitanteilig angerechnet.

Beste Grüße :smile:
-Rob.

Das geht wie meine Vorredner schon beschrieben haben leider nicht. Das beste wäre dein Arbeitgeber bezahlt dir die Urlaubstage aus, dann kannst du problemlos die neue Arbeit andrehten.