Kündigung und Abfindung

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir vor ca. 10 Tagen mitgeteilt, daß in unserem Bereich / Abteilung die Personenzahl drastisch gekürzt wird. Unter anderem hat es mich getroffen. Man hat mir eine Abfindung angeboten. Allerdings mussten die Kündigungen noch vom Betriebsrat abgesegnet werden. Bis jetzt ist also noch keine offizielle, schriftliche Kündigung ausgesprochen worden. Ich bin im reinen kaufmännsichen Teil dieser Abteilung eingestellt.

In der Zwischenzeit wurde mir alledings von einem anderen Bereich eine Stelle in der Reparaturabteilung angeboten. Die bisherige Stelleninhaberin wechselt in eine andere Abteilung, somit ist diese Stelle freigeworden. Weil es bisher nur eine Halbtagsstelle war, hat man sich überlegt, daß ich diesen Teil übernehmen soll und einen halben Tag in der Werkstatt dieser Reparaturabteilung aushelfen soll. Dort hätte ich irgendwelche einfache Arbeiten zu erledigen.

Bisher habe ich noch nicht zugesagt.

Wenn ich diese Stelle ablehnen würde, weil diese Stelle nicht meiner jetzigen Stelle entspricht ( die technische Arbeit ist auch ganz und gar nicht mein Ding ), würde mir trotzdem die Abfindung, die mir angeboten wurde, zustehen.
Dagegen steht allerdings, daß ich mittlerweile 51 J. bin und die jetzige Arbeitsmarktsituation.

Über viele Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüsse

Achim

hallo joachim,

wie du schon selber sagtest, ist das eine situation, in der du dir gut überlegen solltest, was du machst. ich will dir nur ein paar rechtliche aspekte aufzeigen, die du vielleicht beachten solltest - ich bin frisch fertiger, arbeitsloser jurist und hab nix besseres zu tun :wink:

zunächst einmal würde ich am deiner stelle nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass es tatsächlich zur kündigung kommt. die zustimmung des betriebsrates ist keine formalität - es gibt durchaus betriebsräte, die eine kündigung eines 51 jährigen vehement blockieren. ausserdem muss der arbeitgeber ab einer gewissen anzahl von angestellten bei einer betriebsbedingten kündigung eine sozialauswahl treffen. ist da wirklich keiner in deiner abteilung der „sozial weniger schutzwürdig“ ist als du? alter, zeit im betrieb, unterhaltsverpflichtungen, etc spielen da eine rolle. wenn da zum beispiel ein kinderloser, gesunder junger mann nach dir eingestellt wurde, wäre er prinzipiell zuerst dran.

das mit dem angebot einer anderen beschäftigung klingt schon ein wenig verdächtig danach, dass man schon damit rechnet, dich nicht loszuwerden. wie die umgangsformen im allgemeinen und dein „standing“ im besonderen in der firma so sind, kannst aber nur du selbst beurteilen.

zum thema abfindung kann man weiter gar nicht oft genug sagen, dass man da sehr genau nachrechnen muss, ob man mit der summe wirklich die zeit bis zur rente inklusive aller versicherungen überbrücken kann. auch sollte man herausfinden, inwieweit sich das ganze auf die zukünftige rente auswirken wird. wie gesagt: genau rechnen!!

letzter tipp: wenn du die kündigung bekommst, hast du 3 wochen zeit, klage zu erheben. wenn du also glaubst, die sozialauswahl wäre fehlerhaft, solltest du direkt zum anwalt oder zur rechtsabteilung der gewerkschaft und nicht die frist verpennen.

gruß
knockian

Kurze Frage
Hi!

Seit wann muss der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen?

Liebe Grüße
Guido

Eigentlich keine richtige Antwort
Hi!

mein Arbeitgeber hat mir vor ca. 10 Tagen mitgeteilt, daß in
unserem Bereich / Abteilung die Personenzahl drastisch gekürzt
wird. Unter anderem hat es mich getroffen. Man hat mir eine
Abfindung angeboten. Allerdings mussten die Kündigungen noch
vom Betriebsrat abgesegnet werden.

Ist da ein Sozialplan erstellt worden, dass der BR noch zustimmen muss? Im Normalfall muss der BR nur angehört werden - eine Zustimmung ist nicht unbedingt nötig!

Wenn ich diese Stelle ablehnen würde, weil diese Stelle nicht
meiner jetzigen Stelle entspricht ( die technische Arbeit ist
auch ganz und gar nicht mein Ding ), würde mir trotzdem die
Abfindung, die mir angeboten wurde, zustehen.

In welchem Rahmen wurde die Abfindung erwähnt? Unter Zeugen? Oder gar schriftlich?

Dagegen steht allerdings, daß ich mittlerweile 51 J. bin und
die jetzige Arbeitsmarktsituation.

Ganz ehrlich und nur meine Meinung: Du solltest den Job so annehmen, wie er Dir angeboten wird! Es ist sehr viel einfacher, sich einen neuen Job aus einer bestehenden Anstellung zu beschaffen…
Und wenn es Dir nicht gefällt, hast Du diese Alternative immer noch!

Liebe Grüße und mehr Erfolg als mir selbst
Guido

hallo,

keine panik, du hast nichts verpasst.
ich habe nach dem lesen des posts angenommen, es sei über die anhörung hinaus ein zustimmungsvorbehalt nach §102 VI BetrVG vereinbart. vielleicht habe ich da den satz „Allerdings mussten die Kündigungen noch vom Betriebsrat abgesegnet werden“ überbewertet. mein fehler, sorry.

gruß

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Hallo,

besten Dank für Eure Antworten.

zunächst einmal. Die Kündigungen sind auf die Personen gefallen, die es nach dem Sozialplan hätte treffen müssen. Es waren nicht nur die „kleinen Leute“ sondern auch die „Großen“ dran.

Was die Abfindung betrifft, liegt sie weit höher, als wie sie üblicherweise ausfallen würde.

Ob ich den mir angebotenen Job annehme, werde ich mir auf jeden Fall gut überlegen (Ich überlege allerdings auch, mein Geld in Zukunft als Freiberufler zu verdienen). Allerdings könnte ich hierfür die Abfindung gut gebrauchen.

Trotzdem nachmals vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
Achim

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