Kündigung und Abfindung

Hallo,
es wird umstrukturiert bei XY und der Arbeitsplatz von Mitarbeiter
A fällt weg, das wird erstmals mündlich Anfang September mitgeteilt.
Eine schriftliche Kündigung hat Mitarbeiter A jedoch noch nicht erhalten (wahrscheinlich aufgrund der Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende).
Mitarbeiter A schreibt natürlich sofort fleißig Bewerbungen und hat Glück, ein findet einen neuen Job – dort soll er so bald wie möglich anfangen, wenn möglich schon zum 1.02.

Jetzt gibt es Fragen um das Thema Abfindung. Aufgrund der
Betriebszugehörigkeit etc. würde Mitarbeiter A EUR 17.000
Der Chef von Mitarbeiter A meint, man könne sich sicher über
eine Abfindung von ca. EUR 5.000 einigen

In der Rahmenbetriebsvereinbarung von XY steht:
Keinen Anspruch auf Leistungen aus dieser Rahmenbetriebsvereinbarung
haben Mitarbeiter, die ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Etwas anderes
gilt lediglich dann, wenn dem Mitarbeiter vor Ausspruch der
Eigenkündigung mitgeteilt worden ist, dass sein Arbeitsplatz
entfallen wird.

Der Arbeitsplatz von Mitarbeiter A entfällt, das wurde ihm mehrmals
gesagt, also greift hier doch die o.a. Vereinbarung und ihm steht
die komplette Abfindungssumme zu?

Danke

Unmöglich zu beurteilen!
Hi!

Ohne den genauen Wortlaut der BV zu kennen, kann man das nicht beantworten.

Nur: Wenn eine Abfindung nur bei der betrieblichen Kündigung seitens AG vereinbart ist, und eine solche Zahlung bei Kündigung durch den AN ausgeschlossen ist, dann sehe ich da pauschal nichts, was angreifbar wäre.

Erster (und wichtigster) Ansprechpartner ist vermutlich der Betriebsrat - schließlich hat der die BV mitgestaltet.

LG
Guido