Kündigung und Betriebsurlaub

Hallo an alle,

angenommen ein Arbeitnehmer würde während der Probezeit fristgerecht kündigen. Nehmen wir an die Kündigung geht am Donnerstag den 10.06.2010 ein, es wurde zum Freitag, den 25.06.2010 gekündigt.

Nun hat die Firma aber vom Montag den 14.06. bis Freitag 02.07. Betriebsurlaub. Der Betriebsurlaub fällt genau in die Kündigungsfrist.

Würde sich dies irgend wie auf die Kündigungsfrist auswirken? Oder wäre der Arbeitnehmer „automatisch“ freigestellt?

Wie würde es sich mit den Urlaubstagen verhalten? Die Betriebsferien sind 2 Wochen lang, also würden 10 Urlaubstage anfallen. Der Arbeitnehmer hat aber nur einen Restanspruch auf 2 Tage. Könnten die 8 „Mehrurlaubstage“ vom Gehalt abgezogen werden?

Vielen Dank!

LG jasmin

Hallo

Auf die Kündigungsfrist wirkt sich das nicht aus. Sofern der Urlaubsanspruch nicht ausreicht, könnte der AG theoretisch den AN während der „Urlaubzeit“ vertragsgerecht trotzdem beschäftigen. In der Realität wird man aber davon ausgehen können, daß er das nicht macht. In der Realität ist aber auch nicht auszuschließen, daß der AG die Zeit als Minusstunden bucht, dann muß der AN ggf den Rechtsweg beschreiten.

Gruß,
LeoLo