hallo
weiss jemand wie dasa abläuft wenn man keine neue wohnung gefunden hat aber der kündigungs termin näherrückt??
und an was ich mich halten soll mietvertrag besenrein kündigung wandtattoos entfernen
brauch dringend hilfe
hallo
weiss jemand wie dasa abläuft wenn man keine neue wohnung gefunden hat aber der kündigungs termin näherrückt??
und an was ich mich halten soll mietvertrag besenrein kündigung wandtattoos entfernen
brauch dringend hilfe
Die Wohnung muss am letzten Tag des Mietverhältnisses, meistens am 31. eines Monats um spätestens 24.00 Uhr zurückgegeben werden. Meist wird die Wohnung bereits am 1. des Folgemonats weitervermietet. Gibt der ehemalige Mieter die Wohnung nicht fristgerecht zurück, muss er für alle Folgekosten haften. Der neue Mieter könnte z.B. seine Möbel einlagern lassen und ins Hotel ziehen, die Kosten trägt der ehemalige Mieter.
Die Wohnung ist in dem Zustand zu übergeben, der vertraglich vereinbart wurde. Hierzu müsste man Ihrem Mietvertrag, bzw. das damalige Übergabeprotokoll kennen.
Ziehen Sie nicht fristgerecht aus, könnte der Vermieter einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen, durch einen Schlüsseldienst die Wohnung öffnen lassen und Sie sowie Ihre Möbel durch ein Unternehmen auf die Straße setzen. Alle Kosten (Schlüsseldienst/Gerichtsvollzieher/Möbelpacker sowie die oben genannten Kosten des Nachmieters) zahlen SIE! Sehen Sie also zu, dass Sie schnell raus sind aus der Wohnung.
da kann manm dir auch nicht viel helfen, du musst halt raus,wenn schon gekündigt ist. red doch mal mit dem vermieter,ob du nochbleiben kannst, bis du eine wohnung gefunden hast. un wie du die verlassen musst, steht ja im mietvertrag bestimmt .lg.
Das sollten Sie dringend und sehr freundlich mit Ihrem Vermieter einvernehmlich klären; ansonsten kann Ihnen da niemand helfen! - Ohne dessen guten Willen steht Ihnen mächtig Ärger ins Haus!
Wenn du bis zum Kündigungstermin keine Wohnung gefunden hast, aber schon ein Nachmieter für deine Wohnung da ist, dann könnte es sein, dass der neue Mieter Schadensersatzansprüche an den Vermieter stellt. Er könnte sie dann an dich weiterreichen und du musst sie dann auch tragen. Frag einfach deinen Vermieter, ob du noch in der Wohnung bleiben kannst. Lass es dir aber schriftlich bestätigen.
Wenn beesenrein vereinbart ist, dann heißt das nicht automatisch, dass du nur alles rausräumen musst und anschließend durchkehrst. Wenn du deinen regelmäßigen Schönheitsreparaturen nachweislich nicht nachgekommen bist, kann der Vermieter auf Renovierung bestehen.
Hallo,
der Kündigingstermin ist Ihnen ja sicher nicht erst seit gestern bekannt.Zur Not hilft die Stadt weiter, die stellen in der Regel Notunterkünfte zur Verfügung. Ich habe zur Zeit selber einen Fall, daß der Gekündigte die Wohnung nicht räumt und keine Miete zahlt.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
Hallo gagamel3,
hier wäre zuvor einmal zu klären, wer die Wohnung gekündigt hat. Da Du noch keine neue in Aussicht hast, gehe ich mal davon aus, dass der Vermieter gekündigt hat? Mietschulden? Ärger mit dem Vermieter? Arbeitslos? Ohne diese wesentlichen Informationen kannst Du hier kaum Hilfe erwarten, weil die Anworten auf meine Fragen sehr entscheidend für die nächsten Schritte sind. Siehe hierzu auch den § 126 BGB (Kündigungsrecht)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/k_fris…
Wenn Du also ernsthaft Hilfe brauchst, dann schreibe mich bitte mit ALLEN Antworten noch einmal an. Dann kann ich Dir vielleicht wertvolle Tipps geben. Keine Angst: Du bist und bleibst deswegen vollkommen anonym!
Und ja: Die Wohnung muss, wenn nichts anderes vereinbart wurde, besenrein übergeben werden. Ebenso muss jeglicher „Wandschmuck“ entfernt werden, der beim Einzug nicht zur Wohnungsausstattung gehörte. Ist die Wohnung übermäßig stark beansprucht worden, (z.B. Nikotinränder hinter den Bildern und Schränken nach längst fällig gewordener Renovierung) kann der Vermieter einen neuen Anstrich der Wände verlangen. Siehe § 546 BGB Absatz 1
http://www.anwalt.de/rechtstipps/mietrecht-streit-be…
Dies kannst Du aber selber machen, auch dann, wenn der Vermieter eine Fachfirma verlangt! Wichtig ist nur, dass keine „Nasen“ an den Wänden herunterlaufen. Weiße Farbe reicht aus.
Nochmal: Wenn Du ernsthaft Hilfe brauchst, dann beantworte bitte meine Fragen direkt an mich, weil ich sonst nicht in diesem Forum unterwegs bin. Ich bekomme dann ein email.
Kopf hoch, wir richten das…
Hallo,
Oh, schlecht: jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder du sprichst beim Vermieter vor und bittet um Verlängerung. Evtl stimmt er zu. Oder du musst notgedrungen bei jemandem unterschlüpfen und da oder woanders auch deine Sachen zwischenlagern.
Den Rest deiner anfrage verstehe ich nicht ganz. Wenn besenrein gefordert ist, dann musst du nicht streichen, aber ggf die wand Tattoo entfernen - auch das ist am besten schnell mit dem vm zu besprechen bzw. Deinen pflichten im Mietvertrag bei Auszug zu entnehmen.
Alles gute!
Du solltest mal mit deinem Vermieter sprechen ob eine Kündigungsverlängerung möglich ist, da du noch keine neue Wohnung hast. Wenn das nicht möglich ist weil der Vermieter bereits neue Interessenten hat musst du zum Kündigungstermin wirklich raus. Wichtig ist bei der Übergabe: Besenrein, Wandtatoos ab und am besten die Wände weiß streichen. (Vorher dübellöcher zu machen)
Hallo gagamel13,
Fordert der Vermieter den Mieter im Kündigungsschreiben zur Räumung und Herausgabe der Mietsache auf, erklärt er damit im Sinne des § 545 BGB seinen Widerspruch gegen eine Vertragsverlängerung durch Fortsetzung des Mietgebrauches.
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietsache den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis gemäß § 545 BGB auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt für den Vermieter zu dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
Haben Sie nach der Kündigungszeit in der Regel 3 Monate keine neue Wohnung, wird vermutlich der Vermieter eine Räumungsklage einreichen!
Nun, die beiden letzten Punkte sind selbstredent, die Wohnung ist besenrei, ohne Wandtatoos zurückzugeben. Beachtet werden muß auch mit welchen Farben die Wohnung gestrichen ist, und vorallem, was im Mietvertrag steht.
Gruß fred
Hallo,
erst mal würde ich den Vermieter fragen, ob eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu annehmbaren Bedingungen möglich ist. Wenn nicht, und Sie nicht fristgerecht ausziehen, kann der Vermieter auf Ihre Kosten auf Räumung klagen. Da gewinnen Sie zwar Zeit, aber das kann unter Umständen teuer werden, wenn der Vermieter schon einen Nachmieter hat, der seinerseits aus der Wohnung raus muss.
Zur Renovierung der Wohnung bei Auszug kann ich ohne weitere Informationen nichts sagen, das wird im Mietvertrag geregelt sein.
Grüße von
Helmut
Hallo,
wer hat denn die Kündigung ausgesprochen?
Leider sehr wenig Informationen um, entsprechend zu antworten.
Der Vermieter?
Wenn nicht gerade eine Räumung wegen Nichtzahlung der Miete der Grund ist, könnte eine Härtefallregelung greifen.
Selber gekündigt? Um Aufschub bitten. Dem muss der Vermieter aber nicht nachkommen.
Notfalls Möbel einlagern oder bei Freunden unterstellen und
bei der Familie/Freunde wohnen.
Wandtatoos sollte man schon entfernen, da diese wie knallige Farben wohl eher nicht vom Vermieter akzeptiert werden müssen.
Viele Grüße
tina
Hallo! Ich würde dann schnell den Vermieter darüber informieren. Falls er aber schon Nachmieter hat, die wiederum Ihre Wohnung gekündigt haben und schon Nachmieter haben, dann wird es kompliziert. Also, es kann keiner kommen und Sie gewaltsamm aus der Wohnung rauswerfen. Aber es kann teuerer werden. Z.b wenn der Nachmieter ins Hottel geht, weil er seine Wohnung schon aufgegeben hat. Kann sein, daß Sie das zahlen müssen. Abgesagter vorbestellter Handwerker kann auch Schadenersatz verlangen. Und die Wohnung besenrein verlassen, richtig. Schönheitsreparaturen sind im Mietvertrag geregelt, ist auch richtig. Viel Glück !
wohnung muß auf Wunsch des Vermieters wieder so übergeben werden wie sie Wohnung übernommen haben.
Wandtattoos etc. muß natürlich ab.