Kündigung und Krankschreibung

Hallo an alle,

angenommen Jemand wird während der Probezeit gekündigt, es bestehen 14 Tage Kündigungsfrist und diese Person lässt sich nach der Kündigung vom Hausarzt 10 age wegen psychischer Probleme krankschreiben. Depressionen wegen der Kündigung, Schlaflosigkeit usw.

Nun würde der AG einen Amtsarzt beantragen. Was und wie könnte der Amtsarzt nachweisen, dass die person arbeitsfähig ist?
Und was wäre wenn die Person nicht zum Amtsarzt ginge? Die Kündigung wurde ja bereits ausgesprochen.

LG Jasmin

Hallo

Nicht hinzugehen, wäre eine ganz schlechte Idee. Warum macht die Person sich Sorgen?

Gruß,
LeoLo

Warum macht
die Person sich Sorgen?

Keine Ahnung ob die Person sich Sorgen macht. Wie kommst du darauf?
Aber meine Frage hast du damit trotzdem nicht beantwortet.

LG Jasmin

Hi!

Nun würde der AG einen Amtsarzt beantragen.

Ich nehme an, du meinst den MDK - zu einem Amtsarzt wird in der Regel kein Arbeitnehmer geschickt
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsarzt

Was und wie könnte
der Amtsarzt nachweisen, dass die person arbeitsfähig ist?

Er müsste begutachten, dass die Arbeitsunfähigkeit eben nicht vorliegt, was in der Praxis eher die Ausnahme als die Regel ist.

Und was wäre wenn die Person nicht zum Amtsarzt ginge? Die
Kündigung wurde ja bereits ausgesprochen.

Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse durch sein Nichterscheinen verhindert (LAG Hamm v. 29.1.2003, AZ: 18 Sa 1137/02)

Also keine Lohnfortzahlung.
Im Zweifel wäre nach Abmahnung dann auch die außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich - ob das allerdings in 2 Wochen alles zu machen ist, bezweifel ich einfach mal…

Gruß
Guido