Kündigung und Lohnfortzahlung

Ich habe einen Arbeitsvertrag, wurde am 23.01. Arbeitsunfähig geschrieben. Am 27.01. bekam ich die Kündigung zum 28.02., bin aber weiterhin Arbeitsunfähig, könnte sich auch noch hinziehen. Der Arbeitgeber zahlt ja die Lohnfortzahlung, bis 28.02 sind es ja nur 5 Wochen. Was ist mit der Woche bis zum Krankengeld, wer zahlt da.

Beschäftigungsverhältnis ist beendet, deshalb gibt es Krankengeld bis die Arbeitsfähigkeit wieder eintritt. Dann gibt es ALG.

Also heißt es ich bekomme schon vor Ablauf der 6 Wochen Krankengeld?

Hallo,
genau so ist es - Krankengeldanspruch besteht bereits ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit, ruht aber solange Entgeltfortzahlung geleistet wird, bei dir demnach bis zum 28.02. (Ende des Beschäftigungsverhältnisses) Arbeitsunfähigkeit besteht.
Gruß
Czauderna

Muß ich vorher schon einen Antrag auf Krankengeld stellen?

Hallo,
grundsätzlich ist muss kein Antrag auf Krankengeld gestellt werden, allerdings musst du folgendes wissen. Die Folge-Arbeitsunfähigkeitsmeldung, welche vor dem 28.02.2023 ausgestellt wird und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeitszeit über den 28.02.2023 hinausreicht, bekommt die Krankenkasse vom Arzt übermittelt, da wird aber die Krankenkasse noch nicht die Abmeldung des Arbeitgebers bekommen haben, demzufolge wird sie auch noch keine Verdienstbescheinigung vermissen. Ich kann dir nur raten, deinen Arbeitgeber schon in der letzten Februarwoche zu bitten, die Krankengeldverdienstbescheinigung an die Kasse zu übermitteln. In der wird auch stehen, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 28.02. endet. Das geht dann alles schneller mit dem Krankengeld.
Übrigens, dein erstes Krankengeld bekommst du erst, wenn dann die nächste Folgemeldung bei der Kasse eingeht, also für die Zeit vom 01.03. - Tag, an dem die nächste Meldung ausgestellt wurde.
Gruss
Czauderna

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