Kündigung und Nachmieter zulasten des Mieters?

Liebe Experten!
Wie ist ein Fall zu beurteilen, bei dem der Mieter in der fristgerechten Kündigung hat anmerken lassen, dass vorraussichtlich bereits nach 2 Monaten ausgezogen wird und um die Erlaubnis bittet einen Nachmieter stellen zu dürfen und dies abgelehnt wird. Daraufhin beauftragt der Vermieter einen Makler und bei der Wohnungsbesichtigung beim Mieter antwortet dieser auf die Frage, wann die Wohnung freiwerde, dass es wohl nach besagten 2 Monaten schon möglich sei.
Nun steht ein Nachmieter nach 2 Monaten fest. Es ist auch bereits ein Mietvertrag zwischen neuem Mieter und Vermieter zustandegekommen, aber der derzeitige Mieter verlangt nun doch völlige Ausschöpfung der Kündigungsfrist.
Zur Info: lediglich die Kündigung ist hier verschriftlich worden.
Muss der Mieter erst nach 3 Monaten Kündigungsfrist ausziehen?

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo JaneDoe2010,
leider kann ich hierzu keine rechtlich relevante Antwort geben, bin aber der Meinung, dass der Vermieter ja schon durch die Beauftragung des Maklers, eine Vermietung nach Ablauf von 2 Monaten zu realisieren, indirekt deiner verfrühten Kündigung zugestimmt hat.
Trotzdem würde ich mich z.B. beim Mieterbund nach der tatsächlichen Rechtslage erkundigen.
Viel Glück!
Gruß Astrid

Danke AssiJ!
Ich bin der Ansicht, dass gar keine verfrühte Kündigung ausgesprochen worden ist, sondern lediglich alle Möglichkeiten offengelassen werden sollten :smile:
Missverständnisse sind der Stoff aus dem Rechtsstreitigkeiten entstehen :smile:
Werde Deinen Rat berücksichtigen. Vielen Dank!

leider kenne ich mich damit nicht aus
Sorry
Tanja