Hallo liebe Leut,
angenommen jemand möchte zum 1.9. seine Stelle nach gesetzlich fristgerechter Kündigungsfrist kündigen (Ein Arbeitsvertrag existiert nicht). In der Firma wird jedes Jahr im August (manchmal 1 Monat später) eine Tantieme gezahlt (Die Tantieme wird jeweils für das vorangegangen Jahr gezahlt) hat der Arbeitnehmer dann ein Recht auf die Tantieme oder einen Teil davon?
Steht sie dem Arbeitnehmer zu?
Hallo
Sonderzuwendungen, die sich auf erbrachte Leistungen der Vergangenheit beziehen, stehen dem AN in der Regel anteilig zu. Allerdings muß man schon die konkreten Vereinbarungen und Umstände kennen, um das sicher sagen zu können.
Gruß,
LeoLo
ERGÄNZUNG
angenommen jemand möchte zum 1.9. seine Beschäftigung nach gesetzlich
fristgerechter Kündigungsfrist beenden (Ein Arbeitsvertrag
existiert nicht).
Hatte da oben eine dumme Formulierung drin. So ist es richtig.
Der Arbeitgeber hat es mit dem Recht und Vereinbarungen nie so genau genommen. Ein Arbeitsvertrag besteht nicht obwohl vereinbart und zugesichert. Kann man sich da auf ein Gewohnheitsrecht beziehen?
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Hallo
Kann man sich da auf ein
Gewohnheitsrecht beziehen?
Sofern die Prämie in gleicher Art drei mal ohne Vorbehalt der Freiwilligkeit ausgeschüttet wurde, kann dies gut möglich sein.
Gruß,
LeoLo