Kündigung und Restmiete

Wenn ein Mieter seine Wohnung fristgerecht zu Ende Oktober gekündigt hat, und der Vermieter eine fristlose Kündigung zum 30.9 in schriftlicher Form ausspricht, der Mieter daraufhin die Wohnung zum 30.9 räumt, in tadellosem Zustand übergibt und eine schriftliche Schlüsselübergabe hat.

Kann der Vermieter dann im nachhinein noch die Oktobermiete verlangen?

Wie soll man in diesem Fall mit der Klageandrohung umgehen, wenn es noch offene Mieten aus 2007 gibt, über die es aber eine Rückzahlungsvereinbarung gibt?

Wenn ein Mieter seine Wohnung fristgerecht zu Ende Oktober
gekündigt hat, und der Vermieter eine fristlose Kündigung zum
30.9 in schriftlicher Form ausspricht, der Mieter daraufhin
die Wohnung zum 30.9 räumt, in tadellosem Zustand übergibt und
eine schriftliche Schlüsselübergabe hat.

Kann der Vermieter dann im nachhinein noch die Oktobermiete
verlangen?

Nein.

Wie soll man in diesem Fall mit der Klageandrohung umgehen,
wenn es noch offene Mieten aus 2007 gibt, über die es aber
eine Rückzahlungsvereinbarung gibt?

Sofern die Vereinbarung beweißbar ist, ignorieren.

Wenn ein Mieter seine Wohnung fristgerecht zu Ende Oktober
gekündigt hat, und der Vermieter eine fristlose Kündigung zum
30.9 in schriftlicher Form ausspricht, der Mieter daraufhin
die Wohnung zum 30.9 räumt, in tadellosem Zustand übergibt und
eine schriftliche Schlüsselübergabe hat.

Kann der Vermieter dann im nachhinein noch die Oktobermiete
verlangen?

Nein.

Doch, der Mieter schuldet Schadenersatz wenn die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. Dieser Kündigungsfolgeschaden umfasst auch die Mietausfälle.

Wie soll man in diesem Fall mit der Klageandrohung umgehen,
wenn es noch offene Mieten aus 2007 gibt, über die es aber
eine Rückzahlungsvereinbarung gibt?

Sofern die Vereinbarung beweißbar ist, ignorieren.

S.o. die VM wird wohl nicht nur die Mietrückstände einklagen, über die es die Vereinbarung gibt, sondern auch z.B. einen Kündigungsfolgeschaden.

Was hat den der M gemacht, dass der VM nun fristlos kündigt?
Gruß
Pp

Wenn ein Mieter seine Wohnung fristgerecht zu Ende Oktober
gekündigt hat, und der Vermieter eine fristlose Kündigung zum
30.9 in schriftlicher Form ausspricht, der Mieter daraufhin
die Wohnung zum 30.9 räumt, in tadellosem Zustand übergibt und
eine schriftliche Schlüsselübergabe hat.

Kann der Vermieter dann im nachhinein noch die Oktobermiete
verlangen?

Nein.

Doch, der Mieter schuldet Schadenersatz wenn die fristlose
Kündigung gerechtfertigt ist. Dieser Kündigungsfolgeschaden
umfasst auch die Mietausfälle.

Wie soll man in diesem Fall mit der Klageandrohung umgehen,
wenn es noch offene Mieten aus 2007 gibt, über die es aber
eine Rückzahlungsvereinbarung gibt?

Sofern die Vereinbarung beweißbar ist, ignorieren.

S.o. die VM wird wohl nicht nur die Mietrückstände einklagen,
über die es die Vereinbarung gibt, sondern auch z.B. einen
Kündigungsfolgeschaden.

Kann denn in diesem Fall ein Kündigungsfolgeschaden geltend gemacht werden wenn es doch Interessenten für die Wohnung gibt, und der Vermieter die Nachmieter zum Renovieren in die Wohnung läst (im Oktober, dem Monat in dem der Vormieter noch zahlen soll)?

Was hat den der M gemacht, dass der VM nun fristlos kündigt?

Die Septembermiete nicht gezahlt, also eine Miete.

Gruß
Pp

Was hat den der M gemacht, dass der VM nun fristlos kündigt?

Die Septembermiete nicht gezahlt, also eine Miete.

Das reicht nicht für eine fristlose Kündigung (min 2 Mieten), wenn es sonst nichts gab, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Daher bleibt es bei der Mieterkündigung zum 31.10.

Wenn ein Mieter seine Wohnung fristgerecht zu Ende Oktober
gekündigt hat, und der Vermieter eine fristlose Kündigung zum
30.9 in schriftlicher Form ausspricht, der Mieter daraufhin
die Wohnung zum 30.9 räumt, in tadellosem Zustand übergibt und
eine schriftliche Schlüsselübergabe hat.

Kann der Vermieter dann im nachhinein noch die Oktobermiete
verlangen?

Nein.

Doch, der Mieter schuldet Schadenersatz wenn die fristlose
Kündigung gerechtfertigt ist. Dieser Kündigungsfolgeschaden
umfasst auch die Mietausfälle.

Wie soll man in diesem Fall mit der Klageandrohung umgehen,
wenn es noch offene Mieten aus 2007 gibt, über die es aber
eine Rückzahlungsvereinbarung gibt?

Sofern die Vereinbarung beweißbar ist, ignorieren.

S.o. die VM wird wohl nicht nur die Mietrückstände einklagen,
über die es die Vereinbarung gibt, sondern auch z.B. einen
Kündigungsfolgeschaden.

Kann denn in diesem Fall ein Kündigungsfolgeschaden geltend
gemacht werden wenn es doch Interessenten für die Wohnung
gibt, und der Vermieter die Nachmieter zum Renovieren in die
Wohnung läst (im Oktober, dem Monat in dem der Vormieter noch
zahlen soll)?

Wenn der Vermieter die Schlüssel schon an den NAchmieter übergeben hat würd ich dann auch keine Miete mehr zahlen. Im Anfangspost stand jedoch nichts davon…