Arbeitnehmer hat Kündigungsfrist von 4 Wochen, kündigt aber 2 Monate vorher.
4 Wochen Resturlaub
Arbeitnehmer möchte sich den Urlaub nicht ausbezahlen lassen, sondern ihn im letzten Monat der Kündigungsfrist nehmen (also quasi seinen letzten Arbeitstag 4 Wochen vor dem Kündigungstermin haben)
Angenommen, es handelt sich bei der Tätigkeit um einen Anlernjob, in dem der Arbeitnehmer absolut ersetzbar ist.
Hat der Arbeitnehmer das Recht, den Urlaub tatsächlich zu nehmen? Muss man dem Arbeitgeber wie in dem Beispiel oben (durch Kündigung mit längerer Vorlaufzeit) die Möglichkeit zur Disposition geben?
Arbeitnehmer hat Kündigungsfrist von 4 Wochen, kündigt aber 2
Monate vorher.
4 Wochen Resturlaub
Arbeitnehmer möchte sich den Urlaub nicht ausbezahlen lassen,
sondern ihn im letzten Monat der Kündigungsfrist nehmen (also
quasi seinen letzten Arbeitstag 4 Wochen vor dem
Kündigungstermin haben)
Angenommen, es handelt sich bei der Tätigkeit um einen
Anlernjob, in dem der Arbeitnehmer absolut ersetzbar ist.
Hat der Arbeitnehmer das Recht, den Urlaub tatsächlich zu
nehmen? Muss man dem Arbeitgeber wie in dem Beispiel oben
(durch Kündigung mit längerer Vorlaufzeit) die Möglichkeit zur
Disposition geben?
Angenommen, es handelt sich bei der Tätigkeit um einen
Anlernjob, in dem der Arbeitnehmer absolut ersetzbar ist.
Hat der Arbeitnehmer das Recht, den Urlaub tatsächlich zu
nehmen? Muss man dem Arbeitgeber wie in dem Beispiel oben
(durch Kündigung mit längerer Vorlaufzeit) die Möglichkeit zur
Disposition geben?
„Zum Anlernen unersetzbar“ klingt schon arg danach, daß der AG betriebliche bedingt die Urlaubsnahme zurecht verweigern könnte. Abschließend klärt es ein Richter, wenn Du das ganze nach abgelehntem Urlaubsantrag zur Klage bringst.
Es ist ja so, dass der Arbeitgeber den Urlaub verweigern kann, wenn es betrieblich unmöglich ist (also wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter unbedingt in der Kündigungsfrist in der Firma braucht).
Diesen Fall wollte ich durch die Aussage „absolut ersetzbar“ ausschließen.
Hat der Arbeitnehmer, der kündigt, einen Anspruch darauf, den Resturlaub in der Kündigungsfrist zu nehmen, wenn der Arbeitgeber keine betrieblichen Hinderungsgründe geltend machen kann?
Hat der Arbeitnehmer, der kündigt, einen Anspruch darauf, den
Resturlaub in der Kündigungsfrist zu nehmen, wenn der
Arbeitgeber keine betrieblichen Hinderungsgründe geltend
machen kann?
Theoretisch: Ja.
Allerdings wird es ihm in Situationen wie von Dir geschildert, leichter möglich sein, die betrieblichen Belange ausreichend zu begründen. Die Wunschantwort kann ich Dir also leider nicht geben. Das macht eventuell der Richter, wenn Ihr das ganze zur Klage bringt.