Guten Tag,
jemand will kündigen, hat aber noch Urlaub.
Wird dieser -im öffentlichen Dienst dem Angestellten- anteilsmäßig von seiner letzten Gehaltsabrechnung, die nach seiner Kündigung noch anfällt abgezogen?
Er hat ja ~ 26 Tage Urlaub für das GANZE Jahr. Gibt es dann für ihn weniger Gehalt im folgenden Monat nach seiner Kündigung (er muss mit einer Frist 4 Wochen vorher kündigen)?
Grüße
Guten Tag Fritz,
jemand will kündigen, hat aber noch Urlaub.
Wird dieser -im öffentlichen Dienst dem Angestellten-
anteilsmäßig von seiner letzten Gehaltsabrechnung, die nach
seiner Kündigung noch anfällt abgezogen?
Wieso sollte der Urlaub abgezogen werden? Wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann ist er abzugelten. Wenn er gewährt wird, dann ist es ja bezahlter Urlaub. Ich verstehe nicht, wie du auf den Gedanken kommst, dass da was abgezogen wird.
MfG
Hallo,
Wieso sollte der Urlaub abgezogen werden? Wenn der Urlaub
nicht gewährt werden kann ist er abzugelten. Wenn er gewährt
wird, dann ist es ja bezahlter Urlaub. Ich verstehe nicht, wie
du auf den Gedanken kommst, dass da was abgezogen wird.
Extremes Beispiel: Jemand beantragt seinen Jahresurlaub für den Januar (4 Wochen). Am 2. Januar kündigt er.
Steht ihm der ganze Jahresurlaub zu, obwohl er formell nur den Januar arbeitet bis sein Arbeitsverhältnis endet.
Grüße
Hallo,
Extremes Beispiel: Jemand beantragt seinen Jahresurlaub für
den Januar (4 Wochen). Am 2. Januar kündigt er.
Steht ihm der ganze Jahresurlaub zu, obwohl er formell nur den
Januar arbeitet bis sein Arbeitsverhältnis endet.
Nö, da steht ihm anspruchsmäßig nicht der ganze Jahresurlaub zu. Wenn der AG den Urlaub aber gewähren würde und er genommen wird, dann hat er für den Rest des Jahres keinen Anspruch mehr. (zumindest nicht auf seinen Mindesturlaub von 4 Wochen per BUrlG)
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__5.html
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__6.html
MfG
Hallo,
Muss Urlaub gewährt werden, der noch nach der Kündigung vom Arbeitnehmer beantragt wird?
Wenn er also kündigt, aber noch 3 Wochen Urlaub hat und sowieso weitere 4 Wochen arbeiten muss, wegen seiner Kündigungsfrist.
Grüße
Hallo,
Muss Urlaub gewährt werden, der noch nach der Kündigung vom
Arbeitnehmer beantragt wird?
Prinzipiell schon. Aber wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe hat, den Urlaub nicht zu gewähren, dann muss er abgegolten werden.
MfG