Kündigung und Rückforderung des Arbeitgebers

Schönen guten Abend,
ich habe meinen Job im Dezember auf Januar gekündigt.
Vor drei Jahren habe ich mir ein E-Bike gekauft.
Mein ehemaliger Chef sagte, er beteiligt sich um die Hälfte an dem Rad.
Das E-Bike hat 4300 Euro gekostet. 2000 Euro wurde von Radhändler an meine ehemalige Firma berechnet, die auch überwiesen wurden, 2300 Euro an mich.
Jetzt verlangt mein Chef 1200 Euro zurück. Dieses wurde mir vom Dezembergehalt abgezogen.
Mir wurden in der Vergangenheit auf dem Gehaltzettel immer 5 Euro in abgebucht für das E-Bike „für private Nutzung“
Schriftliche Verträge oder Vereinbarungen gab es nicht.
Ich habe die Inspektions-/ und Reparaturkosten immer selber bezahlt.
Wollte mal Fragen ob wie eure rechtliche Einschätzung diesbezüglich aussieht, bevor ich mich entscheide einen Rechtanwalt zu nehmen.
Freue mich auf Rückantwort.
Liebe Grüße
Helmut

Wie wurde das denn steuerlich behandelt?
800 Euro Übernahme und 1200 Euro Rückforderung nach drei Jahren würden einer Abschreibung von 13,3 Prozent entsprechen - somit einer Nutzungsdauer von 7,5 Jahren.
Das entspricht etwa der normalerweise anzusetzenden, siebenjährigen Nutzungsdauer und wäre demnach korrekt.

Hallo,

tendenziell ist die Rückforderung derartiger AG-Leistungen ohne vorherige Regelung ausgeschlossen.
Selbst wenn es eine Regelung gibt, hat die Rechtsprechung maximal 3 Jahre als „Bindungswirkung“ für AG-Leistungen akzeptiert.
Hier ist der Gang zum Fachmenschen (Anwältin/Anwalt) für Arbeitsrecht sehr empfehlenswert.

&tschüß
Wolfgang

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Ja, das hab ich Ihn auch gefragt. Als Antwort sagte er, das es finanziert wurde.
Die von mir geforderten Belege ist er mir heute noch schuldig.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
LG Helmut

Eine Forderung des Arbeitgebers kann bestenfalls vom Restwert des Fahrrads ausgehen. Schätzung 40% Restwert nach 3 Jahren also 1720.- Davon stehen dir 920.- € zu, der Firma 800.-, weil Du ja 1,15 mal mehr in das neue Rad investiert hattest. Vom Firmenanteil gehen nochmals 36X5 = 180.- € ab, die Du vom Gehalt abgezogen bekommen hast. Es bleibt ein theoretischer Anspruch deiner Firma von € 620.- wenn Du das Fahrrad behalten willst.
Alternativ überlässt Du der Firma das Rad: Dann steht dir ein Restwert von € 920.- zu.
Udo Becker

Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat kein Interesse das Bike zurückzunehmen und beharrt auf die 1230 Euro.
Habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet. Wird spannend werden.
LG Helmut

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