Hallo
ein Arbeitnehmer hat eine 40 prozentige Schwerbehinderung (künstl Hüften, beidseitig).
Geniest die AN einen besonderen Kündigunsschutz gegenüber seinen „gesunden“ Kollegen?
Gruß
MArkus
Hallo
ein Arbeitnehmer hat eine 40 prozentige Schwerbehinderung (künstl Hüften, beidseitig).
Geniest die AN einen besonderen Kündigunsschutz gegenüber seinen „gesunden“ Kollegen?
Gruß
MArkus
Hallo
ein Arbeitnehmer hat eine 40 prozentige Schwerbehinderung
Geniest die AN einen besonderen Kündigunsschutz gegenüber
seinen „gesunden“ Kollegen?
Nein, nicht automatisch. Aber …
‚‚Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).‘‘
http://www.buzer.de/gesetz/5856/a80821.htm
MfG
Ergänzung:
Moin,
hier steht auch wie es geht:
http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…
Sprich: Man muss das vor Zugang der Kündigung machen!
VG
Monroe