Kündigung und Überbrückungsgeld?

Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich bin zur Zeit angestellt (Probezeit) und möchte mich selbständig machen. Jetzt haben sich die Ereignisse überschlagen - ich habe schon meine ersten Auftrag, zum 1.10. und damit etwas früher als geplant:smile: Eigentlich ein Grund zum Freuen, aber was jetzt tun? Ich möchte diese Chance (den Auftrag) auf jeden Fall nutzen. Ich sehe zwei Optionen:

  1. Ich bitte meine Chef, mich zu entlassen (während der Probezeit ja recht einfach) und hätte Anspruch auf AL-Geld und könnte Überbrückungsgeld beantragen. Ob mein Chef darauf eingeht…naja.
  2. Ich kündige selber. Dann bin ich ja drei Monate gesperrt, könnte aber den Auftrag machen. Kann ich dann aber noch Überbrückungsgeld beantragen, wenn ich in den drei Monaten Sperre schon in dem geplanten Selbständigkeitsbereich tätig war??

In der Hoffnung auf Hilfe
Ayla

Hallo Ayla,

nach meinen Informationen ist es so, dass du zwei Möglichkeiten hast, das Überbrückungsgeld zu erhalten:

  1. Du wartest die drei Monate ab und meldest dann dein Gewerbe an.
  2. Du kündigst zum 30.09.2003 und meldest dein Gewerbe ab 01.10.2003 an. Dies hat zur Folge, dass du keinen Tag arbeitslos bist.

Da ich vor dem gleichen Problem stehe wie du (allerdings nicht in der Probezeit), habe ich mich informiert und mir wurde die o. g. Auskunft erteilt.

Gruß Thomas

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Hallo Ayla,

das Überbrückungsgeld kann helfen, begrenzte Zeit wenigstens die Krankenversicherung bezahlen zu können. Für sehr viel mehr reicht es aber nicht. Deshalb sollte man den Wert des Überbrückungsgeldes nicht überschätzen. Als Anschubfinanzierung für eine dauerhaft tragfähige Existenz reicht es jedenfalls meistens nicht.

Von ein paar Groschen aus öffentlicher Kasse sollte man keine Entscheidung für und während der Selbständigkeit abhängig machen.

Du hast einen ersten Auftrag. Gut, dann bearbeite diesen Auftrag. Für einen einzigen Auftrag mußt Du Dich nicht selbständig machen. Du stellst dafür eine Rechnung, weist aber keine Umsatzsteuer aus und gibst den Betrag in Deiner Einkommensteuererklärung an. Fertig. Was ich damit sagen will: Bereite Deine Selbständigkeit sauber vor, mit Unternehmenskonzept, Zahlen für die Finanzierung und einer klaren Vorstellung, wie Du an Deine Kunden kommen willst. Falls kaufmännisches Wissen fehlt, belege nach Feierabend VHS-Kurse. Bereite die Selbständigkeit sorgfältig vor. Es ist eine Entscheidung, die ein (Berufs-)Leben lang tragfähig sein soll und an die Du Deine ganze Existenz hängst. Solche Entscheidung verträgt es nicht, von einem einzigen Kunden beeinflußt zu werden. Das gilt übrigens immer: Von einem einzigen Kunden läßt man keine grundsätzliche Richtung bestimmen und sich in keine Aktivität hinein jagen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Thomas,

aber wenn Ayla nicht arbeitslos ist, dann kriegt sie auch kein Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt, somit fällt Möglichkeit 2 flach.

Gruß

Heidrun

nach meinen Informationen ist es so, dass du zwei
Möglichkeiten hast, das Überbrückungsgeld zu erhalten:

  1. Du wartest die drei Monate ab und meldest dann dein Gewerbe
    an.
  2. Du kündigst zum 30.09.2003 und meldest dein Gewerbe ab
    01.10.2003 an. Dies hat zur Folge, dass du keinen Tag
    arbeitslos bist.

Da ich vor dem gleichen Problem stehe wie du (allerdings nicht
in der Probezeit), habe ich mich informiert und mir wurde die
o. g. Auskunft erteilt.

Gruß Thomas

Hallo Heidrun,

das ist doch genau das was ich meine:

Sie ist im Moment nicht arbeitslos und muss so die Kündigung legen, dass zwischen Ihrem Kündigungstermin und dem Beginn des Gewerbes kein Tag vergeht, also Kündigung zum 30.09. und Gewerbe ab 01.10.2003.

So wurde es mir erklärt und ich kenne auch zwei mittlerweile Kollegen, die es so praktiziert haben.

Gruß Thomas

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Sorry, ich hab das immer noch nicht verstanden.

Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt bekommt man doch nur, wenn man Anspruch auf Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat). Wenn sie das aber nun nich hat, weil sie selbst gekündigt hat (und somit drei Monate Sperre), wie bekommt sie dann Überbrückungsgeld?

Gruß

Heidrun

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Hallo Heidrun,

Anspruch auf Überbrückungsgeld haben nicht nur Arbeitslose sondern auch Menschen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind. Eine Arbeitslosigkeit muss also nicht eintreten.
Ein nahtloser Übergang in die Selbständigkeit (auch bei eigener Kündigung) wird gefördert.

Leider tritt eine Sperre für das Übergangsgeld ein, wenn der Sprung in die Selbständigkeit nicht nahtlos ist, das heisst, sobald ein paar Tage oder Wochen zwischen Beendigung des Angestelltenverhältnisses und der Selbständigkeit liegen.

Das macht überhaupt keinen Sinn
und muss wohl noch irgendwann vom Gesetzgebenr verbessert werden.

Hoffe das macht es etwas klarer.

Viele Grüsse
Thomas II

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