Kündigung und Überstunden

Hallo!
Folgender angenommener Sachverhalt:
Arbeitnehmer hat lt. Arbeitsvertrag in der Probezeit 4 Wochen Kündigungsfrist bei Kündigung zum Monatsende. Nun will der AN selbst kündigen, hat aber zusammen mit Urlaubsanspruch und aufgelaufenen Überstunden mehr als einen Monat Arbeitszeit „herausgearbeitet“, einen ganzen Monat und 5 Tage um genau zu sein. Vertraglich ist vereinbart, dass die Überstunden ausschließlich in Freizeitform abgegolten werden.
Wann übergibt der AN die Kündigung? Am letzten den Monats minus diese 5 Tage? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der AN dann noch arbeiten kommt?
Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich ausgedrückt, finde den Sachverhalt etwas vertrackt…
Für Antworten schon mal vielen Dank!
LG
elviretta

Hallo,

Wann übergibt der AN die Kündigung? Am letzten den Monats
minus diese 5 Tage?

Kommt drauf an, ob das restliche dann so vor sich geht wie der AN sich das vorstellt. Zumindest spricht nichts dagegen, die Kündigung in dem Fall etwas früher abzugeben (besser als zu spät).

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der
AN dann noch arbeiten kommt?

Durchaus möglich. Er kann ja den Urlaub z.B. aus wichtigen betrieblichen Gründem auch verweigern. Zumindest kann man als AN nicht automatisch davon ausgehen, dass man sich seine „Freizeit“ vom Kündigungsende abzieht und dann einfach daheim bleibt.

MfG

Hallo!
Erst mal Danke für die Antwort! :smile:

Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der
AN dann noch arbeiten kommt?

Durchaus möglich. Er kann ja den Urlaub z.B. aus wichtigen
betrieblichen Gründem auch verweigern. Zumindest kann man als
AN nicht automatisch davon ausgehen, dass man sich seine
„Freizeit“ vom Kündigungsende abzieht und dann einfach daheim
bleibt.

Wenn ich das richig verstehe, kann der AG aber nur den Urlaub verweigern, oder auch die Überstunden? Denn wie sollen die sonst bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden?

LG
elviretta

Hallo

Wenn ich das richig verstehe, kann der AG aber nur den Urlaub
verweigern, oder auch die Überstunden?

Naja, vertraglich scheint ja ausschließlich der Freizeitausgleich vereinbart zu sein, dann müssten die Überstunden theoretisch auch abzufeiern sein. Theoretisch…

Gruß,
LeoLo